Niedersachsen klar Logo

Info-Termine des ArL Weser-Ems über die Neufassung der ZILE-Richtlinie

Bund und Länder haben einen besonderen Fokus auf die Förderung der ländlichen Entwicklung gerichtet. Das Gemeinschaftsaufgabengesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sowie der GK-Rahmenplan für die integrierte ländliche Entwicklung sind im Sommer / Herbst 2016 geändert worden, so dass eine umfangreiche Anpassung der Förderrichtlinie ZILE erforderlich ist.

Über diese Änderungen der ZILE-Richtlinie, die voraussichtlich zum 01.01.2017 in Kraft treten, informiert das ArL Weser-Ems derzeit in 5 Veranstaltungen dezentral im Bereich der Geschäftsstellen die diversen Akteure im ländlichen Raum, insbesondere Landkreise, Städte, Gemeinden, Planungsbüros, Kirchen etc.

Zu den Inhalten im Einzelnen wird auf die Präsentation verwiesen.

Herauszuheben sind folgende Änderungen:

  • - Anhebung der Fördersätze bei Kommunen und gemeinnützigen juristischen Personen
  • - Künftig mehr Möglichkeiten der Kofinanzierung von EU-Mitteln, insbesondere bei privaten Antragstellern
  • - Erweiterung der Fördermöglichkeiten durch Schaffung neuer Fördertatbestände und einer komplett neuen Maßnahme „Kleinstunternehmen zur Grundversorgung“
  • - Kirchen werden nicht mehr als private Antragsteller behandelt, sondern werden als Juristische Personen des öffentlichen Rechts gefördert.
  • - Änderungen beim Antragsstichtag (außer Kulturerbe): in 2017 zusätzlicher Stichtag am 15.09.2017; ab 2018 wieder nur 1 Stichtag, und zwar jeweils der 15.09. eines Jahres.

Änderungen der ZILE-Richtlinie

  Präsentation
(PDF, 0,48 MB)

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln