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Planung von Trassenkorridoeren zur Netzanbindung von Offshore-Windparks

Raumordnungsverfahren eingeleitet


Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat jetzt das Raumordnungsverfahren für die Planung von Trassenkorridoren zur Netzanbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee zwischen dem Anlandungspunkt Hilgenriedersiel (Landkreis Aurich) sowie dem Raum Emden und dem Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg eingeleitet. Die geplante Netzanbindung ist insgesamt unterirdisch mit Gleichstromübertragungskabeln vorgesehen.

Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit. Bei den berührten Gemeinden werden deshalb in Kürze die Verfahrensunterlagen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jedermann kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei den Städten bzw. Gemeinden schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die Städte und Gemeinden geben die eingegangenen Stellungnahmen an die Raumordnungsbehörde weiter. Auch die Vorhabenträgerin erhält die Stellungnahmen, um diese bei der Planung zu berücksichtigen.

Zur Vereinfachung des Verfahrens können die Stellungahmen auch in elektronischer Form direkt an die E-Mail-Adresse der Landesplanungsbehörde

offshorekorridor@arl-we.niedersachsen.de

abgegeben werden.

Die Antragsunterlagen können auch im Internet eingesehen werden unter

www.rov-offshorekorridor.niedersachsen.de.

Das Raumordnungsverfahren endet mit einer landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Diese ist bei der anschließenden Planfeststellung des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht unmittelbar gerichtlich überprüfbar), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit des Vorhabens für nachfolgende Verfahren. Der landesplanerischen Feststellung wird dann zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

Hintergrund

TenneT Offshore GmbH (Vorhabenträgerin) plant für die Anbindung von zukünftigen Offshore-Windparks neue Trassenkorridore im Küstenmeer und an Land, in denen unterirdische Gleichstromübertragungskabel verlegt werden sollen.

Zunächst plante die Vorhabenträgerin mehrere Trassenkorridore zwischen der 12 Seemeilen-Zone und den Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven Nord, Halbemond, Elsfleth/Moorriem und Cloppenburg Ost.

Für diese Planung hat am 12.11 2012 eine Antragskonferenz in Oldenburg stattgefunden, in der u.a. auch mögliche und sinnvolle Vorhabenalternativen diskutiert wurden. Die Festlegung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmens erfolgte am 14.03.2013 und 11.06.2013.

Nachdem durch die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan und Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 lediglich Leitungen zu den Netzverknüpfungspunkten Halbemond und Cloppenburg bestätigt wurden und die Anbindung in Halbemond zeitlich vor einer Anbindung in Cloppenburg vorgesehen war, wurde zunächst ein Raumordnungsverfahren für einen Trassenkorridor über Norderney zum Netzverknüpfungspunkt Halbemond durchgeführt.

Dieses Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Feststellung vom 06.05.2015 abgeschlossen. Die Vorhabenträgerin plant nunmehr einen weiteren Korridor nach Cloppenburg.

Nähere Informationen finden sie unter

www.rov-offshorekorridor.niedersachsen.de

Ansprechpartner

Herr Bernhard Heidrich

bernhard.heidrich@arl-we.niedersachsen.de

Tel.: 0441-7992251

Mobil 015773254962

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.05.2017

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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