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380-kV-Höchstspannungsleitung Gütersloh – Wehrendorf (Bad Essen, Landkreis Osnabrück)

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems leitet das Raumordnungsverfahren für den Abschnitt Wehrendorf bis zur Umspannanlage Lüstringen in der Stadt Osnabrück ein


Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat im Zuge des Raumordnungsverfahrens für die Planung des nördlichen niedersächsischen Teils der 380-kV-Leitung Gütersloh – Wehrendorf, der von Wehrendorf in der Gemeinde Bad Essen bis zur Umspannanlage Lüstringen in der Stadt Osnabrück führt, das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Hintergrund des Leitungsvorhabens ist insbesondere die Bereitstellung von ausreichenden Transportkapazitäten für die Weiterleitung des in Norddeutschland erzeugten Windenergiestroms.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens werden in Kürze bei den berührten Städten und Gemeinden (Stadt Osnabrück und Gemeinden Bad Essen, Belm, Bissendorf, Bohmte sowie Ostercappeln) die Verfahrensunterlagen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit zur Einsicht ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden von den Kommunen ortsüblich bekannt gemacht.

Jedermann kann sich bei der Stadt bzw. den Gemeinden schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die Stadt und die Gemeinden geben die eingegangenen Stellung-nahmen an die Raumordnungsbehörde weiter. Auch die Vorhabenträgerin erhält die Stellungnahmen, um diese bei der Planung zu berücksichtigen.

Die Antragsunterlagen sind auch im Internet unter der Adresse http://www.380kv-osna.niedersachsen.de verfügbar. Hier kann auch eine Stellungnahme abgegeben werden.

Das Raumordnungsverfahren endet mit einer Landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Diese ist bei der anschließenden Planfeststellung des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht unmittelbar gerichtlich überprüfbar), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit des Vorhabens für das nachfolgende Planfeststellungsverfahren. Der Landesplanerischen Feststellung wird dann zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Eine individuelle Rückmeldung auf die Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger erfolgt aber nicht.

Hintergrund

Die Amprion GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsleitungzwischen Wehrendorf (Bad Essen, Landkreis Osnabrück) und Gütersloh (Nordrhein-Westfalen). Das Raumordnungsverfahren bezieht sich auf den Teilabschnitt zwischen Wehrendorf und der Umspannanlage Lüstringen (Stadt Osnabrück).

Am 03.05.2012 hat die damalige Regierungsvertretung Oldenburg als oberste Landesplanungsbehörde in Absprache mit den unteren Landesplanungsbehörden die Zuständigkeit für das Raumordnungsverfahren für das o.a. Vorhaben gemäß § 19 Abs. 1 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) an sich gezogen. Mit der zum 01.07.2014 in Kraft getretenen Änderung des NROG ist die Zuständigkeit für das Raumordnungsverfahren an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in seiner Funktion als obere Landesplanungsbehörde übergegangen.

Am 15.07.2015 hat eine Antragskonferenz zur Erörterung des Untersuchungsrahmens für das Raumordnungsverfahren stattgefunden. In diesem Zusammenhang wurden auch mögliche und sinnvolle Vorhabenalternativen diskutiert.

Mit der Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) vom 21.12.2015 wurde die Leitung Wehrendorf – Gütersloh als Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung festgelegt. Eine Teilerdverkabelung ist bei Annäherungen an Wohngebäude, aus naturschutzrechtlichen Gründen und bei Querungen von Bundeswasserstraßen möglich.

Vor dem Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelungen zur Teilerdverkabelung hat das Amt für regionale Landesentwicklung in Ergänzung der bereits durchgeführten Antragskonferenz am 27.04.2016 eine ergänzende Antragskonferenz durchgeführt. Mit Schreiben vom 08.08.2016 wurde der Untersuchungsrahmen festgelegt und Amprion darin mitgeteilt, welche Inhalte die Antragsunterlagen enthalten müssen.

Nach Fertigstellung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren, wird dieses nun eingeleitet.

Für den niedersächsischen Südteil der Leitung von der Umspannanlage Lüstringen bis nach Melle (Pkt. Königsholz, Landesgrenze Niedersachsen/ NRW) wurde am 10.09.2014 ein Raumordnungsverfahren eingeleitet. Am 26.03.2018 begann ein erneutes Beteiligungsverfahren unter Berücksichtigung der geänderten bundesrechtlichen Rahmenbedingungen zur Teilerdverkabelung. Infolge des durchgeführten Beteiligungsverfahrens und des Erörterungstermins wurden die Antragsunterlagen hinsichtlich der zwei Alternativkorridore 2 und 3 im Übergangsbereich Stadt und Landkreis Osnabrück ergänzt und hierzu am 01.02.2019 ein weiteres Beteiligungsverfahren eingeleitet.

Nähere Informationen finden sie unter

http://www.380kv-osna.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.05.2019
zuletzt aktualisiert am:
13.05.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

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