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380-kV-Höchstspannungsleitung Gütersloh – Wehrendorf (Bad Essen, Landkreis Osnabrück); Abschnitt Melle (Landesgrenze Niedersachsen/ NRW) - Umspannanlage Lüstringen (Stadt Osnabrück)

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems leitet eine erneute Beteiligung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens ein


Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat im Zuge des Raumordnungsverfahrens für die Planung des südlichen niedersächsischen Teils der 380-kV-Leitung Gütersloh – Wehrendorf ein erneutes Beteiligungsverfahren eingeleitet. Hintergrund der erneuten Beteiligung der Kommunen, Behörden, Verbände und der Öffentlichkeit ist die Ergänzung der Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren durch Vorhabenträgerin Amprion. Dabei geht es um Alternativkorridore im Übergangsbereich Stadt und Landkreis Osnabrück.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens werden deshalb in Kürze bei den berührten Städten und Gemeinden (Städte Osnabrück und Georgsmarienhütte sowie Gemeinde Bissendorf) die Verfahrensunterlagen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit zur Einsicht ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung werden von den Kommunen ortsüblich bekannt gemacht.

Jedermann kann sich bei den Städten bzw. der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die Städte und die Gemeinde geben die eingegangenen Stellungnahmen an die Raumordnungsbehörde weiter. Auch die Vorhabenträgerin erhält die Stellungnahmen, um diese bei der Planung zu berücksichtigen.

Die Antragsunterlagen sind auch im Internet unter der Adresse

verfügbar. Hier kann auch eine Stellungnahme abgegeben werden.

Das Raumordnungsverfahren endet mit einer landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Diese ist bei der anschließenden Planfeststellung des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht unmittelbar gerichtlich überprüfbar), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit des Vorhabens für nachfolgende Verfahren. Der landesplanerischen Feststellung wird dann zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

http://www.380kv-osna.niedersachsen.de

Hintergrund:

Die Amprion GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt die Errichtung einer 380-kV-Höchst-spannungsleitung zwischen Wehrendorf (Bad Essen, Landkreis Osnabrück) und Gütersloh (Nordrhein-Westfalen). Das Raumordnungsverfahren bezieht sich auf den Teilabschnitt zwischen der Umspannanlage Lüstringen (Stadt Osnabrück) und Melle (Pkt. Königsholz, Lan-desgrenze Niedersachsen/NRW).

Am 03.05.2012 hat die damalige Regierungsvertretung Oldenburg als oberste Landesplanungsbehörde in Absprache mit den unteren Landesplanungsbehörden die Zuständigkeit für das Raumordnungsverfahren für das o.a. Vorhaben gemäß § 19 Abs. 1 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) an sich gezogen. Mit der zum 01.07.2014 in Kraft getretenen Änderung des NROG ist die Zuständigkeit für das Raumordnungsverfahren an das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in seiner Funktion als obere Landesplanungsbe-hörde übergegangen.

Am 14.05.2013 hat eine Antragskonferenz zur Erörterung des Untersuchungsrahmens für das Raumordnungsverfahren stattgefunden. In diesem Zusammenhang wurden auch mögli-che und sinnvolle Vorhabenalternativen diskutiert.

Der auf den Ergebnissen der Antragskonferenz und den schriftlichen Stellungnahmen basie-rende Untersuchungsrahmen wurde der Vorhabenträgerin am 05.09.2013 mitgeteilt. Die an der Antragskonferenz beteiligten Stellen haben hiervon eine Kopie erhalten.

Nach Fertigstellung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren hat das Amt für regio-nale Landesentwicklung Weser-Ems am 10.09.2014 das Raumordnungsverfahren für diesen Abschnitt mit einer Beteiligung von Kommunen, Behörden, Verbänden und der Öffentlichkeit eingeleitet. Seinerzeit war eine durchgehende Freileitung Gegenstand der Planung.

Mit der Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) vom 21.12.2015 wurde die Leitung Wehrendorf – Gütersloh als Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung festgelegt. Eine Teilerdverkabelung ist bei Annäherungen an Wohngebäude, aus naturschutzrechtlichen Gründen und bei Querungen von Bundeswasserstraßen möglich.

Vor dem Hintergrund der geänderten gesetzlichen Regelungen zur Teilerdverkabelung hat das Amt für regionale Landesentwicklung in Ergänzung der bereits durchgeführten Antragskonferenzen am 27.04.2016 eine ergänzende Antragskonferenz durchgeführt.

Mit Schreiben vom 08.08.2016 wurde ein ergänzter Untersuchungsrahmen festgelegt und Amprion darin mitgeteilt, welche Inhalte die Antragsunterlagen enthalten müssen.

Nach Fertigstellung der Unterlagen wurde im März 2018 ein erneutes Beteiligungsverfahren eingeleitet. Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren wurde zu den eingegangenen Stellungnahmen ein Erörterungstermin durchgeführt. Im Zuge dessen hat sich ergeben, dass die Antragsunterlagen ergänzt werden müssen. Für diese ergänzten Antragsunterlagen wird nun ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt.

Das Raumordnungsverfahren für den nördlichen Teil von Lüstringen (Stadt Osnabrück) nach Wehrendorf (Bad Essen, Landkreis Osnabrück) wird zu einem späteren Zeitpunkt eingeleitet.

Nähere Informationen finden sie unter

http://www.380kv-osna.niedersachsen.de

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.02.2019
zuletzt aktualisiert am:
18.03.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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