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Raumordnungsverfahren für Offshore-Leitung zwischen Kreisgrenze Cloppenburg/Ammerland und Nikolausdorf abgeschlossen

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser Ems hat am 18. Februar 2019 mit einer ergänzenden landesplanerischen Feststellung das Raumordnungsverfahren für die Planung von Trassenkorridoren für das südliche Teilstück von der Kreisgrenze Ammerland/Cloppenburg bis zum Suchraum Nikolausdorf (Gemeinde Garrel) abgeschlossen. Damit ist das gesamte Raumordnungsverfahren zwischen dem Anlandungspunkt Hilgenriedersiel und dem Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg beendet. Das nördliche Teilstück von Hilgenriedersiel bis zur Kreisgrenze Ammerland/Cloppenburg war bereits am 05.07.2018 festgestellt worden.

Die Verbindung, die durchgehend als Erdkabel und nicht als Freileitung realisiert wird, dient der Netzanbindung von Offshore-Windparks in der Nordsee. Bei der Festlegung des Korridors berücksichtigte die obere Landesplanungsbehörde insbesondere die Belange Wohnen und Siedlungsentwicklung, Erholung und Tourismus, Naturschutz sowie Landwirtschaft. Nötig geworden war die neue Trasse, weil die Kapazitäten der bereits festgelegten Trassen für die zu transportierenden Strommengen nicht ausreichen.

Gegenstand des Raumordnungsverfahrens waren mehrere Trassenkorridore bis zu einem Suchraum Nikolausdorf für einen Konverterstandort. Die Konverteranlage dient dazu, den von der Nordsee kommenden Gleichstrom zur Einspeisung in das Höchstspannungsstromnetz in Drehstrom umzuwandeln. Dieser Suchraum für den Konverterstandort wurde mit Abschluss des Raumordnungsverfahrens für die Planung einer 380-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg vom 22.10.2018 festgelegt.

Im Raumordnungsverfahren waren die Vorgaben der Bundesnetzagentur aus dem Netzentwicklungsplan und dem Offshore-Netzentwicklungsplan zu beachten. Hier wurde der Leitungsbedarf und der Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg rechtlich verbindlich festgelegt. Für den Übertragungsnetzbetreiber und die niedersächsischen Behörden gab es keine Möglichkeit, von diesen Vorgaben abzuweichen.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bearbeitet das Vorhaben nun weiter. Im Planfeststellungsverfahren legt sie die endgültige Trasse fest. An diesem Prozess werden dann wieder Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit beteiligt. Erst nach Abschluss dieses Planfeststellungsverfahrens (Planfeststellungsbeschluss) kann die Leitung gebaut werden. Das Ergebnis der nun vorliegenden landesplanerischen Feststellung muss im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt werden.

Der Text der Landesplanerischen Feststellung kann im Internet unter

www.rov-offshorekorridor.niedersachsen.de

heruntergeladen werden.

  Bildrechte: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Bernhard Heidrich

Archivbild aufgenommen im Landkreis Leer. So wie auf diesem Foto sieht eine Baustelle zur Verlegung eines Erdkabels zur Anbindung von Offshore-Windparks aus.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.02.2019

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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