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Trassenkorridor zwischen dem Anlandungspunkt Hilgenriedersiel sowie dem Raum Emden und dem Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 17.05.2017 das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Trassenkorridor zwischen dem Anlandungspunkt Hilgenriedersiel sowie dem Raum Emden und dem Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg" eingeleitet.

Im Rahmen des Raumordnungsverfahrens findet eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 10 Abs. 5 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) statt. Die im Untersuchungsraum des Raumordnungsverfahrens gelegenen Gemeinden sind aufgefordert, die vollständigen Planungsunterlagen inkl. der Umweltverträglichkeitsstudie zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit einen Monat zur Einsicht auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Jedermann kann sich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei den Gemeinden schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die bei den Gemeinden abgegebenen Stellungnahmen werden an das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-EMs weitergeleitet.

Zur Vereinfachung des Verfahrens können die Stellungahmen auch in elektronischer Form an die Email-Adresse der Landesplanungsbehörde

offshorekorridor(at)arl-we.niedersachsen.de

abgegeben werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in Kopie an den Vorhabenträger weitergegeben und in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen.

Die Antragsunterlagen sind als Download verfügbar (s. Downloadleiste rechts).


Hintergrund:

TenneT Offshore GmbH (Vorhabenträgerin) plant für die Anbindung von zukünftigen Offshore-Windparks neue Trassenkorridore im Küstenmeer und an Land.

Zunächst plante die Vorhabenträgerin mehrere Trassenkorridore zwischen der 12 Seemeilen-Zone und den Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven Nord, Halbemond, Elsfleth/Moorriem und Cloppenburg Ost.

Für diese Planung hat am 12.11 2012 eine Antragskonferenz in Oldenburg stattgefunden, in der u.a. auch mögliche und sinnvolle Vorhabenalternativen diskutiert wurden.

Die Festlegung des räumlichen und sachlichen Untersuchungsrahmens erfolgte am 14.03.2013 und 11.06.2013 (zu den Unterlagen :hier).

Nachdem durch die Bundesnetzagentur im Netzentwicklungsplan und Offshore-Netzentwicklungsplan 2013 lediglich Leitungen zu den Netzverknüpfungspunkten Halbemond und Cloppenburg bestätigt wurden und die Anbindung in Halbemond zeitlich vor einer Anbindung in Cloppenburg vorgesehen war, wurde zunächst ein Raumordnungsverfahren für einen Trassenkorridor über Norderney zum Netzverknüpfungspunkt Halbemond durchgeführt.

Dieses Raumordnungsverfahren wurde mit der Landesplanerischen Feststellung vom 06.05.2015 abgeschlossen (zum Abschluss: hier)

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