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380 kV-Freileitung Emden – Conneforde (Landkreis Ammerland)

Das Raumordnungsverfahren für die geplante 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Emden/Ost und Conneforde (Gemeinde Wiefelstede, Landkreis Ammerland) ist abgeschlossen. Am 24.06.2015 legte das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die landesplanerische Feststellung vor. Sie enthält einen Korridor für die geplante Verbindung, welche die bestehende 220-kV-Höchstspannungsleitung ersetzen soll. Die neue Trasse ist nötig, weil die Kapazität der bestehenden Leitung für den Abtransport der zukünftig aus On- und Offshore-Windparks ankommenden Strommengen nicht ausreicht.

In einem breiten Beteiligungsverfahren äußerten sich Gemeinden, Landkreise, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen zu den Plänen. Bei der Trassenfindung standen insbesondere der Naturschutz und der Einfluss auf die Wohnbebauung im Mittelpunkt.

Vom Umspannwerk Emden/Ost aus umgeht der landesplanerisch festgestellte Leitungskorridor zunächst das EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis Emden“ im Norden. Die bestehende 220-kV-Leitung quert weiter östlich mit dem „Fehntjer Tief“ ein weiteres EU-Vogelschutzgebiet. Eine Verträglichkeit kann die neue 380-kV-Leitung hier nur durch eine Teilerdverkabelung erreichen. Eine reine Freileitung ist nach Ansicht der Landesplanungsbehörde nicht genehmigungsfähig.

Eine nördliche Umgehung entlastet die durch die aktuelle Leitung stark betroffene Bevölkerung des Ortsteils Timmel (Gemeinde Großefehn) östlich des Fehntjer Tiefs. Bezüglich des FFH-Gebiets „Lengener Meer, Stapeler Moor, Baasenmeers Moor“ ist eine Orientierung an der Bestandstrasse aus Sicht der oberen Landesplanungsbehörde die beste Lösung, auch wenn der Schutzbereich durchquert wird. Die neu gestaltete Leitungsführung entlastet ferner die Ortsteile Oltmannsfehn (Gemeinde Uplengen) und Bockhornerfeld (Gemeinde Bockhorn).

Das Raumordnungsverfahren wurde am 10.02.2014 eingeleitet. Mehr als ein Jahr später liegt jetzt eine Vorzugstrasse vor. Der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr obliegt jetzt die weitere Bearbeitung des Vorhabens. Im Planfeststellungsverfahren legt sie die endgültige Trasse fest und genehmigt diese. An diesem Prozess beteiligen sich dann wieder Behörden, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr berücksichtigt die Ergebnisse der nun vorliegenden landesplanerischen Feststellung bei ihrer weiteren Bearbeitung des Vorhabens.

Hier finden Sie Dokumente zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens und die Antragsunterlagen


 

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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