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Raumordnungsverfahren für die 380-kV-Leitung Wilhelmshaven2 – Conneforde mit der 380-kV-Leitung Wilhelmshaven2 – Fedderwarden der TenneT TSO GmbH

Die TenneT TSO GmbH plant zwischen den Netzverknüpfungspunkten Umspannwerk (UW) Wilhelmshaven2 und UW Conneforde sowie zwischen UW Wilhelmshaven2 und UW Fedderwarden den Bau jeweils einer 2-systemigen 380-kV-Höchstspannungsleitung. Das Vorhaben mit der geplanten Inbetriebnahme 2029 ist als Projekt P 175 in dem von der Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigten Netzentwicklungsplans für das Zieljahr 2030 (NEP-2030 von 2019) geführt. Im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG, 02.06.2021) ist es mit der Nr. 73 genannt.

Das UW am Netzverknüpfungspunkt Wilhelmshaven2 muss neu errichtet werden, die UW Fedderwarden und Conneforde sind vorhanden. Diese Anlagen sind nicht Gegenstand der Antragskonferenz/Raumordnungsverfahren.

Als ersten Schritt hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die betroffenen Landkreise, Gemeinden, Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und anerkannten Naturschutzvereinigungen zu einer Antragskonferenz für den 15.06.2022 eingeladen. In diesem Termin wurde auch die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens besprochen. Den Ergebnisvermerk dieses Termins finden Sie in der rechten Spalte.

Zur Vorbereitung der Antragskonferenz hat die Vorhabenträgerin die nebenstehende Unterlage mit einer Beschreibung des Vorhabens sowie möglicher Trassenvarianten sowie einem Vorschlag für den Untersuchungsrahmen zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Im Nachgang zu der Antragskonferenz hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems mit Schreiben vom 13.10.2022 festgestellt, dass für das Vorhaben „380-kV-Leitungsverbindung Wilhelmshaven2 – Conneforde mit der 380-kV-Leitung Wilhelmshaven2 – Fedderwarden“ die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist. Auch dieses Schreiben finden Sie in der rechten Spalte.

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