Niedersachsen klar Logo

380-kV-Leitung von Conneforde über Cloppenburg Ost nach Merzen:

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems bezieht Umspannanlage Merzen nicht in das Raumordnungsverfahren ein

Seit Herbst 2015 wird ein Raumordnungsverfahren für die 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg Ost – Merzen vorbereitet. Zuständige Behörde ist das Amt für regionale Lan-desentwicklung Weser-Ems (ArL WE). Derzeit plant der Übertragungsnetzbetreiber Amprion auch eine Umspannanlage und eine Schaltanlage im Bereich Merzen (Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück). Die Umspannanlage wird dazu benötigt, um 110-kV-Leitungen, die den Onshore-Windstrom in der Region nördlicher Landkreis Osnabrück aufnehmen, mit dem 380-kV-Übertragungsnetz zu verbinden. Mit dem Übertragungsnetz wird der Strom zu den Verbrauchsschwerpunkten in West- und Süddeutschland transportiert. Mit der Schaltanlage wird der Stromfluss bedarfsgerecht zwischen mehreren Leitungen gesteuert.

Das ArL WE hatte im November 2015 entschieden, dass die Umspannanlage und die Schaltanlage nicht in das Raumordnungsverfahren für die Stromleitungen einbezogen werden und eine Parallelführung der Stromleitung zur Autobahn ausschließlich für den Nordteil bis nördlich Holdorf (Variante D3), nicht jedoch weiter südlich bis nördlich Bramsche (Varianten D1 und D2) vertieft untersucht werden soll.

Kommunen und Bürgerinitiative aus der Region haben das ArL WE aufgefordert, die Um-spannanlage und die Schaltanlage in das Raumordnungsverfahren für die Stromleitungen einzubeziehen. In den Stellungnahmen wurde zusätzlich verlangt, Trassenvarianten für die Stromleitung an der Autobahn A 1 auch südlich von Holdorf (Varianten D1 und D2) im Raumordnungsverfahren intensiv zu prüfen.

Das ArL WE hat jetzt nach Prüfung dieser Stellungnahmen seine Entscheidung vom Novem-ber 2015 bestätigt. Folgende Gründe sind für diese Entscheidung relevant:

• Die Verknüpfung der geplanten 380-kV-Leitung mit den vorhandenen Leitungen Weh-rendorf -Hanekenfähr und Westerkappeln – Merzen zu einem Leitungskreuz ist eine wesentliche und unverzichtbare Grundlage für die bundesrechtlichen Regelungen (Netzentwicklungsplan und Bundesbedarfsplangesetz). Es steht nicht im Ermessen der niedersächsischen Landesbehörden, für die geplante Leitung großräumig einen anderen Endpunkt als Merzen in die Erwägungen einzustellen. Damit gibt es auch hinsichtlich der Standortfestlegung für die Schaltanlage keinen Entscheidungsspielraum: aus technischen Gründen kann die geplante 380-kV-Schaltanlage zur Steuerung der Lastflüsse zwischen den Leitungen nur am Standort des neu entstehenden Leitungskreuzes angeordnet werden.

• Die Umspannanlage wird dazu benötigt, um 110-kV-Leitungen mit dem 380-kV-Übertragungsnetz zu verbinden. Im Raum Merzen verlaufen bereits jetzt 110-kV- und 380-kV-Leitungen, wobei die Spannungsebenen jedoch nicht miteinander verknüpft sind. Aus diesem Grund ist dieser Raum, unabhängig von dem geplanten Neubau einer 380 kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg – Merzen, für die Umspannanlage vorherbestimmt.

Für die Anordnung der geplanten Umspannanlage in einem engen räumlichen Zu-sammenhang mit der Schaltanlage gibt es weitere gewichtige Gründe: Eine räumliche Trennung würde den Flächenverbrauch erhöhen und den Neubau von Leitungen er-forderlich machen.

• Rechtlich betrachtet gehören Umspannanlagen nicht zu den in der Raumordnungs-verordnung des Bundes gelisteten Vorhaben, für die ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden soll.

• Bei den Varianten D1 und D2 sind die räumlichen Auswirkungen eines Leitungsneu-baus nicht nur für den Trassenabschnitt an der Autobahn 1 sondern auch für den Bereich von der Autobahn (östlich Malgarten) in den Bereich Merzen in die Betrachtung einzustellen.

• Es ist festzustellen, dass intensive Konflikte mit der vorhandenen Wohnbebauung sowohl an der Autobahn als auch beim Teilstück Autobahn – Merzen zu erwarten sind. Eine Teilerdverkabelung zur Konfliktvermeidung käme nur in Betracht, wenn keine anderen Varianten möglich sind.

• Zu einer Bündelung der geplanten Leitung in Freileitungsbauweise mit der Autobahn 1 hat das ArL WE folgendes festgestellt: Autobahnen stellen grundsätzlich eine Vorbelastung dar. Die Vorteile der räumlichen Bündelung liegen in der Vermeidung weiterer Flächenzerschneidungen. Im Vergleich zur Bündelung mit Freileitungen hat die Bündelung mit Autobahnen weniger optische Vorteile, da Autobahnen gegenüber hoch aufragenden Freileitungen weitgehend auf oder nahe dem natürlichen Gelände verlaufen und durch Eingrünung optisch weniger intensiv in Erscheinung treten. Zudem müssen die Masten der Freileitung als Hoch-bauten laut § 9 Abs. 1 Nr. 1 Fernstraßengesetz einen Abstand von 40 m vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn einhalten (Anbauverbotszone).

• Alternativ könnte bei Siedlungsannäherungen an der Autobahn eine Erdverkabelung erfolgen. Einer Erdverkabelung entlang der Autobahn stehen auf Teilabschnitten aber diverse bautechnische Gesichtspunkte entgegen (erhöhter Aufwand bzw. Unmöglichkeit bei zu querenden Brücken oder Bauwerken nebst deren Gründungen, Regenrückhaltebecken und vor allem Tank- und Rastanlagen, Lärmschutzwände etc.). Teilweise befinden sich Siedlungsbereiche bzw. Einzelhäuser in unmittelbarer Autobahnnähe, so dass hier aus räumlichen Gründen keine Erdverkabelung möglich ist.

• Hinsichtlich der von Einwendern vorgetragenen Konflikte mit dem „Kulturschatz Art-land“ hat das ArL WE deutlich gemacht, dass der Belang „Kultur- und sonstige Sachgüter“ in die Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einzustellen ist. Dieser Belang schließt es aber nicht generell aus, dass im Bereich Artland eine Höchstspannungsleitung geplant und errichtet wird.

Das ArL WE hat die berührten Kommunen und Bürgerinitiativen über seine Entscheidung informiert.

Hintergrund

TenneT TSO GmbH und Amprion GmbH (Vorhabenträger/Übertragungs­netz­be­trei­ber) beabsichtigen die Errichtung einer 380-kV-Leitung zwischen Conneforde (Gemeinde Wiefelstede, Landkreis Ammerland), Cloppenburg Ost (Landkreis Cloppenburg) und Merzen (Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück).

Der Nordteil des Projekts liegt im Netzgebiet der TenneT, für den Südteil im Bereich des Landkreises Osnabrück ist Amprion verantwortlich.

Der Bedarf einer 380-kV-Leitung von Conneforde über Cloppenburg Ost nach Merzen ist im Bundesbedarfsplangesetz durch den Bundesgesetzgeber abschließend festgestellt.

Weiterhin ist wesentlich, dass die Regelbauweise für die geplante 380-kV-Leitung nach den bundesrechtlichen Vorgaben die Freileitungstechnik ist, auch wenn in Teilbereichen bei Unterschreitung von Abständen zu Wohngebäuden oder aus naturschutzrechtlichen Gründen eine Erdverkabelung zulässig ist.

Am 07.04.2014 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Absprache mit den Unteren Landesplanungsbehörden (berührte Landkreise und kreisfreie Stadt Oldenburg) die Zuständigkeit für das Raumordnungsverfahren für das o.a. Vorhaben an sich gezogen.

Am 15.09.2015 hat eine Antragskonferenz zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens stattgefunden.

Gegenstand der Antragskonferenz mit den betroffenen Gemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange war die Frage, welche Korridore für die 380-KV-Leitung sowie welche Standorte im Raum Cloppenburg für das neue Umspannwerk und die Konverteranlage in einem Raumordnungsverfahren zu untersuchen sind. Gegenstand der Antragskonferenz war auch der Umfang der erforderlichen Untersuchungen und Antragsunterlagen.

Auf Basis der Ergebnisse der Antragskonferenz und der schriftlichen Stellungnahmen hat die obere Landesplanungsbehörde Amprion GmbH und Tennet TSO GmbH am 20.11.2015 den Untersuchungsrahmen mitgeteilt.

Nach Fertigstellung und Prüfung der Antragsunterlagen wird das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden.

Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit. Nach Einleitung des Raumordnungsverfahrens werden deshalb bei den berührten Gemeinden die Verfahrensunterlagen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit ausgelegt.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter

www.380kv-CCM.niedersachsen.de

 

Verlauf der Varianten D-1, D-2 und D-3

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln