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Flurbereinigung in Weser-Ems


Unabdingbares Instrument der Regionalentwicklung

Um den unterschiedlichen und zum Teil konkurrierenden Ansprüchen an Grund und Boden entsprechen zu können, hat sich das traditionelle Flurbereinigungsverfahren zu einem bewährten und modernen Instrument der Bodenordnung entwickelt.

Ziel des klassischen Flurbereinigungsverfahrens ist die Anpassung der ländlichen Infrastruktur an neuzeitliche Bedingungen und die Zusammenlegung von ländlichen Nutzflächen zur Senkung der landwirtschaftlichen Produktions- und Betriebskosten. Im Fokus stehen dabei ebenso die Reduzierung des Flächenverbrauchs sowie die Sicherung des Naturhaushaltes.

Durch Planung, Bodenordnung und Realisierung in einer Hand dient die Flurbereinigung dazu, konkurrierende Nutzungsansprüche an Grund und Boden zu entflechten, eine markt- und umweltgerechte bäuerliche Landwirtschaft zu sichern und eine vielfältige, ökologisch leistungsfähige Kulturlandschaft zu bewahren oder zu entwickeln. Gleichzeitig werden infrastrukturelle Vorhaben der Gemeinden oder Regionen unterstützt. Die Bodenordnung dient auch der Umsetzung von Planungen des Hochwasserschutzes, der Gewässerentwicklung und des Naturschutzes, der Naherholung und des Tourismus und weiterer flächenbeanspruchender Maßnahmen im ländlichen Raum.

Mit Hilfe der Unternehmensflurbereinigung werden die Eingriffe in den Grundbesitz und die ländliche Infrastruktur durch flächenbeanspruchende Großbauvorhaben der öffentlichen Hand weitestgehend vermieden, ausgeglichen oder zumindest erheblich reduziert. Nahezu alle großen Infrastrukturvorhaben in der Region werden zurzeit durch unsere Flurbereinigungsbehörde begleitet.

Die Flurbereinigungsverfahren im Zuständigkeitsbereich des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems werden vom Dezernat 4 an vier Standorten bearbeitet.


Ansprechpartnerin in Grundsatzangelegenheiten:


Dezernatsleiterin 4 - Flurbereinigung, Landmanagement

Marlies Wieghaus , Tel. 04941/176-245



Ansprechpartner an den Standorten:
Ansprechpartner landkreisbezogene Zuständigkeit
Standort Oldenburg Ammerland
Cloppenburg
Friesland
Oldenburg
Vechta
Wesermarsch
Geschäftsstelle Aurich Aurich
Leer
Wittmund
Stadt Emden
Geschäftsstelle Meppen Emsland
Grafschaft Bentheim
Geschäftsstelle Osnabrück Osnabrück
 
Verfahrensabläufe nach dem Flurbereinigungsgesetz

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Flurbereinigung

Öffentliche Bekanntmachungen nach § 27 a VwVfG

Beteiligung der Träger öffentlicher Belange in Flurbereinigungsverfahren

Vermessungsaufträge

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