Niedersachsen klar Logo

Raumordnungsverfahren für die Planung der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg sowie Suchräume für Umspannwerke und Konverter im Raum Cloppenburg der TenneT TSO GmbH abgeschlossen

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser Ems hat am 22. Oktober 2018 das Raumordnungsverfahren für die Planung der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg sowie der Suchräume für Umspannwerke und Konverter im Raum Cloppenburg der TenneT TSO GmbH abgeschlossen.

Das Vorhaben dient der Versorgung der Region sowie der Ableitung von regenerativ erzeugten Strom aus der Region und von Offshore-Windparks in der Nordsee.

Im Raumordnungsverfahren waren die Rahmenvorgaben der Bundesnetzagentur aus dem Netzentwicklungsplan zu beachten. Hier wurde der Leitungsbedarf und der Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg rechtlich verbindlich festgelegt. Weiterhin sind auf Bundesebene sowie im Landes-Raumordnungsprogramm die Möglichkeiten der Teilerdverkabelung geregelt. Für den Übertragungsnetzbetreiber und die niedersächsischen Behörden gab es keine Möglichkeit, von diesen Rahmenvorgaben abzuweichen.

Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind mehrere Korridore sowie Suchräume für Umspannwerke und Konverter im Raum Cloppenburg. Mit den Umspannwerken erfolgt eine Verbindung mit dem regionalen 110-kV-Leitungsnetz der Avacon Netz GmbH. Die Konverteranlage dient dazu, den von der Nordsee kommenden Gleichstrom zur Einspeisung in das Höchstspannungsstromnetz in Drehstrom umzuwandeln.

Bei der Prüfung der Korridore und Suchräume berücksichtigte die obere Landesplanungsbehörde insbesondere die Belange Wohnen und Siedlungsentwicklung, Erholung und Tourismus, Naturschutz sowie Landwirtschaft.

Erwägungen und Entscheidungen des Amts für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zur Leitung

Folgende Trassenvarianten für die Leitungsführung wurden geprüft:

  • westliche Trassenführung, in der die geplante 380-kV-Leitung weitgehend in Neutrassierung verlaufen würde (Korridor A),
  • zunächst wie Trassenkorridor A, schwenkt dann im Bereich von Friesoythe und Bösel Richtung Osten um dann im Bereich von Nikolausdorf in den Korridor C überzugehen (Korridor B),
  • Nutzung des Trassenkorridors der vorhandenen und abzubauenden 220-kV-Leitung Conneforde - Cloppenburg Ost (Korridor C),
  • zunächst deckungsgleich mit Trassenkorridor C, zweigt dann südlich von Wardenburg ca. 6 km Richtung Osten ab, wo er auf die Autobahn BAB 29 trifft, um dieser in Richtung Süden zu folgen. Ab dem Autobahndreieck Ahlhorn folgt der Korridor der BAB 1 (Korridor F).

Die Korridore A und B wurden ausgeschlossen, weil sie durch bisher unbelastete Räume führen und länger sind als die Korridore C und F. Damit würden erhebliche neue Beeinträchtigungen von Menschen (Wohnen sowie Erholung und Tourismus) sowie des Naturschutzes verursacht. Diese negativen Auswirkungen wären bei den Korridoren A und B insgesamt auch intensiver als bei den Korridoren C und F.

Hinsichtlich der Korridore C und F ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zu dem Ergebnis gekommen, dass

  • diese Varianten hinsichtlich des Schutzgutes Mensch (Wohnen und Erholung) keine relevanten Unterschiede aufweisen,
  • die Nutzung der abschnittweise geeigneten Bestandstrasse bei Korridor C im Vergleich zur Bündelung mit linearer Infrastruktur (Autobahn) bei Korridor F ein höheres Gewicht hat, da ersteres als verbindliches Ziel der Raumordnung, letzteres aber lediglich als Grundsatz, für den eine abwägende Einzelfallprüfung durchzuführen ist, formuliert ist,
  • Korridor C im Vergleich zu F weniger Beeinträchtigungen des Belangs Landwirtschaft sowie der Schutzgüter Natur und Landschaft, Wasser, Boden und Kulturgüter erwarten lässt,
  • die erforderlichen Ausbaumaßnahmen im Bereich des 110-kV-Netzes (Leitungsaus- und
    –neubaumaßnahmen) und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen bei Korridor C geringer sind als bei Korridor F.

Es wurde deshalb aus raumordnerischer Sicht festgestellt, dass Korridor C gegenüber der Variante F raum- und umweltverträglicher ist.

Für den Abschnitt Kayhauserfeld/Friedrichsfehn/Küstenkanal/ Achternmeer (Landkreise Ammerland und Oldenburg) hatte TenneT in den Antragsunterlagen eine Teilerdverkabelung vorgesehen. Für den Abschnitt Beverbruch (Gemeinde Garrel, Landkreis Cloppenburg) hält das Amt für regionale Landesentwicklung eine Teilerdverkabelung für erforderlich. Für den Bereich Cloppenburg Ost ist hinsichtlich einer Teilerdverkabelung eine Detailprüfung im folgenden Genehmigungsverfahren erforderlich.

Auch wenn die geplante 380-kV-Leitung zu einem Teil die Trasse der bestehenden 220-kV-Leitung nutzt, können durch kleinräumige Anpassungen der Trassenführung und eine Teilerdverkabelung die Auswirkungen auf Wohnhäuser stark verringert werden: Bisher liegen 879 Wohnhäuser in geschlossener Bebauung in einem Abstand von bis zu 400 m von der Leitung, insbesondere weil diese die Ortschaften Friedrichsfehn, Klein Scharrel und Beverbruch berührt. Die neue Leitung wird den 400 m Abstand an allen Stellen einhalten, es wird keine Wohnhäuser im 400 m Abstand zu einer Freileitung geben. Bei den Einzelhäusern im Außenbereich wird die Zahl der berührten Wohngebäude im 200 m Abstand von 160 auf maximal 37 sinken.

Zahlen zum landesplanerisch festgelegten Korridor

Länge der Mittelachse: 71,6 km

Nutzung 220-kv-Bestandstrasse: 21,9 km

Teilerdverkabelung: 11,2 km in zwei Abschnitten; Prüfauftrag für einen dritten Abschnitt

Erwägungen und Entscheidungen des Amts für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zu den Suchräumen für Umspannwerke und Konverter

Es sind aus technischen Gründen Umspannwerke an zwei Orten erforderlich, um das regionale 110-kV-Leitungsnetz mit der geplanten 380-kV-Leitung zu verknüpfen.

Nach den aktuellen bundesrechtlichen Vorgaben ist im Raum Cloppenburg nur noch ein und nicht wie ursprünglich geplant drei Konverter zur Einspeisung von Offshore-Windstrom in die 380-kV-Leitung vorgesehen.

Für diese technischen Anlagen Umspannwerke und Konverter wurden sieben Suchräume geprüft.

In allen Suchräumen für Umspannwerke und Konverter sind in ausreichender Größe zusammenhängende raum- und umweltverträgliche Flächen verfügbar, auf denen diese baulichen Anlagen errichtet werden können.

Am Korridor C liegen die Suchräume Nikolausdorf, Varrelbusch, Cloppenburg Ost und Nutteln.

Als nördlicher Suchraum hat Nikolausdorf gegenüber Varrelbusch und Cloppenburg Ost den Vorteil, dass hier der erforderliche Ausbau im 110-kV-Netz am geringsten ist. Der Suchraum Cloppenburg Ost hat weiterhin den Nachteil, dass im Vergleich zu den Bereichen Nikolausdorf und Varrelbusch erheblichere Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch zu erwarten wären.

Als nördlicher Suchraum wird deshalb Nikolausdorf landesplanerisch festgestellt.

Als südlicher Suchraum wird Nutteln landesplanerisch festgestellt. Dieser Suchraum hat den Vorteil, dass hier eine 110-kV-Leitung vorhanden ist und im Zuge der Baumaßnahmen erforderliche Anlieferungen von großen Bauteilen über den Schienenweg erfolgen können. Er wird trotz der Konflikte mit dem Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild noch als verträglich eingeschätzt.

Weiteres Verfahren

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bearbeitet das Vorhaben nun weiter. Im Planfeststellungsverfahren erfolgt auf Basis von weiteren detaillierten Planungen die Genehmigung. An diesem Prozess beteiligen sich dann wieder Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit. Erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens (Planfeststellungsbeschluss) kann das Vorhaben realisiert werden. Die Ergebnisse der nun vorliegenden landesplanerischen Feststellung berücksichtigt die Landesbehörde bei ihrer weiteren Bearbeitung des Vorhabens.


Hinweis

Der Text der Landesplanerischen Feststellung, zwei Karten des landesplanerisch festgestellten Korridors und die Karte mit den landesplanerisch geprüften Korridoren können hier heruntergeladen werden.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln