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Vereinfachte Flurbereinigung Ankum-Nord

Landkreis Osnabrück


Verfahrensname

Ankum-Nord

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2506

Teilnehmerzahl

356

Größe des Flurbereinigungsgebietes

2.283 ha

Weg „Am Mersch“ mit zu erneuernder Brücke über den Suttruper Bach   Bildrechte: ArL Weser-Ems
Brücke über den Suttruper Bach am Weg "Am Mersch" vor und nach dem Wegeausbau
Weg „Am Mersch“ mit erneuerten Brücke über den Suttruper Bach   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Schwerpunktziele

Das Flurbereinigungsverfahren Ankum-Nord wurde 2014 eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens sollen folgende Schwerpunktziele erreicht werden:

  • Wegebau
    Im Rahmen der Flurbereinigung soll ein leistungsfähiges Wirtschaftswegenetz zur Erschließung der Betriebsstätten und landwirtschaftlichen Nutzflächen geschaffen werden. Nicht mehr benötigte Wege sollen rekultiviert werden.

    Bisher wurden insgesamt auf einer Gesamtlänge von 22 Kilometern Wege mit einem Kostenvolumen von 2,7 Mio. Euro neu gebaut. Der Ausbau fand überwiegend auf bereits existierenden Wegetrassen statt. Es erfolgte ein grundlegender Neuaufbau des Wegekörpers, so dass die Tragfähigkeit der Wege substanziell verbessert und an die heutigen Anforderungen angepasst wurde.
  • Bodenordnung:
    Durch die eine Neuordnung von Grund und Boden sollen die durch den teilweise zersplitterten und unwirtschaftlich geformten Grundbesitz verursachten Probleme beseitigt und die Bewirtschaftungskosten gesenkt werden.

    Die Eigentümer haben einen Anspruch darauf, dass sie bei der Bodenordnung Flächen erhalten, die wertgleich zu den eingebrachten Flächen sind.
  • Behebung von Nutzungskonflikten zwischen Landwirtschaft und Naturschutz
    Es sollen entlang einiger Gewässern zweiter und dritter Ordnung Gewässerrandstreifen ausgewiesen werden, die die ökologischere Wertigkeit der des FFH-Gebietes „Bäche im Artland“ verbessern. Dadurch werden auch Biotopverbundstrukturen / Saumstrukturen etabliert. Die Flächen hierfür werden durch Kompensationsverpflichtungen für den Wegebau sowie durch die öffentliche Hand bereitgestellt. Damit werden insgesamt weniger intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen direkt an den Gewässern anliegen.


Nebenziele

Zusätzlich sollen folgende gemeinnützige Maßnahmen Dritter durch die Flurbereinigung als Nebenziel unterstützt werden:

  • Die durch Siedlungstätigkeiten und durch die Ausweisung eines Wasserschutzgebietes entstehenden Nutzungskonflikte sollen aufgelöst werden.
  • Der Kompensationsflächenpool „Ahäuser Zuschlag“ wird unterstützt, indem für geplante Gewässerumbaumaßnahmen und eine Aufstauung die baurechtliche Genehmigung über den Plan nach §41 Flurbereinigungsgesetz herbeigeführt wird: Die geplanten Maßnahmen werden auf Flächen des Eigentümers umgesetzt und durch diesen finanziert.


Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

15.12.2014

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

19.11.2018

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

30.11.2015

vorläufige Besitzeinweisung

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung


 

Gebietskarte

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Sophia Wiens

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Geschäftsstelle Osnabrück
Projektleiterin
Mercatorstraße 8
49080 Osnabrück
Tel: +49 541 503-457
Fax: +49 541 503-411

www.arl-we.niedersachsen.de

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