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Flurbereinigungsverfahren Schwei

Landkreis Wesermarsch


Verfahrensname

Schwei

Verfahrensart

§ 1 FlurbG – Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2309

Teilnehmerzahl

390

Größe des Flurbereinigungsgebietes

2.851 ha


  Bildrechte: ArL-WE
Reitlander Tief (nordöstlich Schwei)

Schwerpunktziele

Im Flurbereinigungsgebiet Schwei sollen die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft verbessert werden. Aufgrund der äußerst schwierigen örtlichen Gegebenheiten soll das Flurbereinigungsverfahren die betriebswirtschaftlichen Bedingungen soweit wie möglich an die heutigen Anforderungen anpasst werden.

Zur Senkung des Arbeitszeitbedarfs und zur Reduzierung der Flächenbewirtschaftungskosten ist eine umfangreiche Neuordnung der Flurstruktur erforderlich. Hierzu gehört die anforderungsgerechte Befestigung und Verbreiterung der vorhandenen Wirtschaftswege ebenso wie die Neuanlage von Querverbindungen zur wirtschaftlichen Unterteilung und Erschließung der Streifenfluren. Das vorhandene Gewässersystem muss dabei an das neue Wegenetz angepasst und der zersplitterte und unwirtschaftlich geformte Grundbesitz neu geordnet und zusammengelegt werden. Durch diese Maßnahmen soll die Wirtschaftskraft der Betriebe verbessert und Ihre Existenz langfristig gesichert werden. Ohne funktionierende Landwirtschaft ist der Fortbestand der Kulturlandschaft sowie des Wirtschafts- und Lebensraums um die Ortschaft Schwei bedroht.

Mit dem Flurbereinigungsverfahren sollen auch die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung gefördert und gegensätzliche Landnutzungsansprüche entflochten werden.

Nebenziele

Die räumliche Nähe zur Bäderstraße bietet u. a. die Voraussetzung durch Verbesserung der touristischen Infrastruktur, z. B. dem Ausbau von Rad-, Reit- und Wanderwegen und Ferien auf dem Bauernhof (insbesondere Reiterferien), der ländlichen Bevölkerung eine ergänzende Einkommensmöglichkeit zu schaffen und gleichzeitig den sanften Tourismus in der Region zu stärken.

Auch eine Unterstützung und Ergänzung von Dorferneuerungsmaßnahmen ist durch Maßnahmen der Flurbereinigung möglich.

Landschaftspflegerische Maßnahmen zur Gestaltung der Kultur- und Erholungslandschaft sollen das Gesamtvorhaben abrunden.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

12.11.2010

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

30.11.2018

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

19.04.2012

vorläufige Besitzeinweisung

17.11.2021

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung

 

Gebietskarte

Aktuelles / Dokumente

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Hanna Schramm

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiterin
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441 9215-109

www.arl-we.niedersachsen.de

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