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Unternehmensflurbereinigung A20 - Frieschenmoor

Landkreis Wesermarsch


Bildrechte: ArL WE

Verfahrensname

A20 - Frieschenmoor


Verfahrensart

§ 87 FlurbG – Unternehmensflurbereinigung

Verfahrensnummer

2581

Teilnehmerzahl

213

Größe des Flurbereinigungsgebietes

1.868 ha

Schwerpunktziele

Die durch den Bau der Bundesautobahn A20 (Küstenautobahn) entstehenden agrarstrukturellen Schäden, die durch die Durchschneidung intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen auf 7,5 km entstehen, sollen vermieden bzw. minimiert werden. So soll der Flächenbedarf für Trasse, Nebenanlagen und naturschutzfachliche Kompensation von 403 ha aufgebracht bzw. in entsprechender Lage ausgewiesen werden. Teilnehmer mit Flächen in der Trasse sollen unter Einbeziehung unwirtschaftlichen Restflächen durch geeignete Flächentausche und Arrondierungen so zusammengelegt werden, dass keine schwerwiegenden Nachteile verbleiben und die Erreichbarkeit der Flächen gewährleistet bleibt.

Verfahrensablauf
Verfahrensschritt Datum/Jahr
Anordnung der Flurbereinigung 30.10.2018
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse
Planfeststellung / Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen
vorläufige Besitzeinweisung
Vorlage des Flurbereinigungsplanes
(vorzeitige) Ausführungsanordnung
Berichtigung des Liegenschaftskatasters
Grundbuchberichtigung
Schlussfeststellung
 

Gebietskarte

Aktuelles / Dokumente

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Marco Eilers

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Projektleiter
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441 9215-262

www.arl-we.niedersachsen.de

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