Interessenbekundungsverfahren der Förderrichtlinie „Palu“ für Leuchtturmregionen gestartet

Leuchtturmregionen mit Moorbodenflächen ab 5.000 ha können bis zum 30.06.2026 ihre Projektskizzen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens einreichen.


Im Rahmen der Förderrichtlinie „Palu“ hat die Landwirtschaftliche Rentenbank das Interessenbekundungsverfahren für Leuchtturmregionen gestartet. Vom 19. Mai bis 30. Juni 2026 können Projektskizzen eingereicht werden. Um als Leuchtturmregion anerkannt zu werden, muss die Region über eine Moorbodenfläche von mindestens 5.000 ha verfügen und nachweislich durch das jeweilige Bundesland unterstützt werden. Die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist zwingend notwendig, um später eine Förderung erhalten zu können.

Weitere Informationen zum Interessenbekundungsverfahren der Rentenbank finden Sie hier: Interessenbekundungsverfahren

Wichtig: Vor der Einreichung ist eine frühzeitige Registrierung notwendig. Senden Sie hierfür eine E-Mail an palu-skizzeneinreichung@rentenbank.de.

Bei inhaltlichen Fragen steht Ihnen palu-leuchtturm@rentenbank.de zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Förderrichtlinie „Palu“ finden Sie hier in unserem Artikel: Förderrichtlinie „Palu“.

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.05.2026

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