Förderrichtlinie „Palu“

Förderrichtlinie „Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen“


Die ANK-Förderrichtlinie „Palu“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) trat am 17. April 2026 in Kraft und ist bis zum 31.12.2029 befristet. Sie verfolgt das Ziel, Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorbodenflächen zu fördern sowie zugleich deren Nutzung unter erhöhten Wasserständen zu unterstützen. Auf diese Weise soll ein nachhaltiger, langfristig wirksamer Beitrag zur Minderung von Treibhausgasemissionen und im Idealfall zur Bindung von Kohlenstoff in Mooren geleistet werden.

Detaillierte Informationen zu den Förderschwerpunkten und –anforderungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt in der Informationsspalte.

Direkt zum Förderprogramm geht es hier: Zum Förderprogramm

Artikel-Informationen

erstellt am:
22.04.2026
zuletzt aktualisiert am:
19.05.2026

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