Höchstspannungsleitung EmsLeitung (Nordabschnitt)
Die TenneT TSO GmbH hat dem Amt für regionale Landesentwicklung erklärt, für den Nordabschnitt des Projekts „EmsLeitung“ keinen Antrag auf Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) zu stellen, sondern das Vorhaben gemäß § 15 Absatz 4 Raumordnungsgesetz anzeigen zu wollen.
Der Abschnitt beinhaltet den Bau einer 380 kV-Freileitung zwischen dem neu zu errichtenden Umspannwerk Emden/West und dem bestehenden Umspannwerk Emden/Ost. Nach aktuellem Stand wird die Leitung ausschließlich auf dem Gebiet der Stadt Emden verlaufen.
Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL WE) hat mit der Vorhabenträgerin abgestimmt, eine Konferenz nach § 10 Absatz 2 Satz 2 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz durchzuführen. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden hierzu am 25.02.2026 zu einer Videokonferenz eingeladen. Diese Besprechung war nicht öffentlich.
Am 30.07.2026 hat TenneT die angepassten Unterlagen beim ArL WE formell eingereicht und das Vorhaben damit angezeigt. Nach Prüfung der vorgelegten Unterlagen sowie der eingegangenen Stellungnahme ist das ArL WE zu dem Schluss gekommen, dass für den Nordabschnitt der EmsLeitung keine RVP erforderlich ist.
Alle relevanten Unterlagen zu diesem Vorhaben können auf der rechten Seite heruntergeladen werden.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474
