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Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat Untersuchungsrahmen für die 380-kV-Leitung von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen festgelegt

Am heutigen 20.11.2015 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (obere Landesplanungsbehörde) den Untersuchungsrahmen für die 380-kV-Leitung von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen festgelegt. Mit diesem Untersuchungsrahmen hat die Landesplanungsbehörde den Übertragungsnetzbetreibern Amprion und TenneT aufgegeben, welche Angaben in den Antragsunterlagen für das durchzuführende Raumordnungsverfahren enthalten sein müssen.

Auf Basis der derzeitigen Rechtslage ist bei diesem Projekt eine Teilerdverkabelung ausgeschlossen. Derzeit wird jedoch auf Bundesebene eine Änderung des Energierechts vorbereitet, die für dieses Vorhaben die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung eröffnen würde. Unter der Bedingung, dass entsprechend dem Gesetzentwurf für dieses Vorhaben die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung eröffnet wird, werden im Untersuchungsrahmen bereits entsprechende Anforderungen an Inhalt und Umfang der Antragsunterlagen formuliert.

Mit dem Untersuchungsrahmen wurden den Übertragungsnetzbetreibern aufgegeben, auch eine Leitungsführung an der Autobahn zu untersuchen. In den Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren ist sowohl eine Leitungsführung an der A 1 ausschließlich südlich von Cloppenburg zu untersuchen als auch eine neue Trassenvariante zu entwickeln, die von Conneforde zunächst der 220-kV-Bestandsleitung folgt, anschließend südlich von Wardenburg an die Autobahn A 29 führt und von dort parallel zur A 29 und im Süden ebenfalls parallel zur A 1 verläuft. Nach Durchführung der Antragskonferenz und Sichtung der schriftlichen Stellungnahmen ist die Landesplanungsbehörde in Absprache mit den Vorhabenträgern zu der Entscheidung gekommen, diese Varianten in das Untersuchungsprogramm aufzunehmen. Damit wird auch einem wesentlichen Anliegen gefolgt, das in den zehn Bürger-Informationsmärkten von den Übertragungsnetzbetreiber TenneT und Amprion im Dialog mit dem Bürger aufgenommen und an die Landesplanungsbehörde übermittelt wurde.

Die Führung einer Freileitung östlich der Stadt Oldenburg muss nicht vertieft untersucht werden. Hier würden Wohngebiete und insbesondere das EU-Vogelschutz­ge­biet Hunteniederung berührt, so dass eine Genehmigungsfähigkeit einer Freileitung in diesem Bereich ausgeschlossen ist. Es wird den Vorhabenträgern aber aufgegeben, nach Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für diesen Bereich eine Trassenführung mit Teilerdverkabelung zu prüfen.

Nach Fertigstellung und Prüfung der Antragsunterlagen wird das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden.

Hintergrund

TenneT TSO GmbH und Amprion GmbH (Vorhabenträger/Übertragungs­netz­be­trei­ber) beabsichtigen die Errichtung einer 380-kV-Leitung zwischen Conneforde (Gemeinde Wiefelstede, Landkreis Ammerland), Cloppenburg (Landkreis Cloppenburg) und Merzen (Samtgemeinde Neuenkirchen, Landkreis Osnabrück).

Der Bedarf einer 380-kV-Leitung von Conneforde über Cloppenburg nach Merzen, die im Netzentwicklungsplan 2013 (NEP 2013) als Projekt P21 gelistet ist, wurde von der Bundesnetzagentur bestätigt. Im Bundesbedarfsplangesetz ist diese Leitung mit dem Endpunkt Westerkappeln (Nordrhein-Westfalen) verankert.

Der NEP 2013 ist im Vergleich zum Bundesbedarfsplangesetz das aktuellere Dokument. Mit dem dort vorgesehenen Endpunkt Merzen handelt es sich um eine Leitung, die ausschließlich durch Niedersachsen führt, so dass damit nicht die Bundesnetzagentur sondern die nach niedersächsischem Landesrecht zuständigen Behörden die Verfahren durchzuführen haben.

In Cloppenburg sollen drei von der Nordsee kommende Kabelsysteme zur Netzanbindung von Offshore-Windparks an die geplante 380 kV-Leitung angeschlossen werden. Hierzu ist der Bau von drei Konverterhallen zur Umwandlung von Gleichstrom in Drehstrom erforderlich.

Der Netzverknüpfungspunkt Cloppenburg ist im Offshore-Netzentwicklungsplan festgelegt.

Der Nordteil des Projekts 380-kV-Leitung von Conneforde - Cloppenburg - Merzen liegt im Netzgebiet der TenneT, für den Südteil im Bereich des Landkreises Osnabrück ist Amprion verantwortlich.

Auf Basis der derzeitigen Rechtslage ist eine Teilerdverkabelung dieser 380-kV-Leitung ausgeschlossen. Derzeit wird jedoch auf Bundesebene eine Änderung des Energierechts vorbereitet, die für dieses Vorhaben die Möglichkeit einer Teilerdverkabelung eröffnen würde. Erdkabelabschnitte sind nach dem Gesetzentwurf zukünftig möglich, wenn Abstände zu Wohngebäuden unterschritten werden oder eine Freileitung aus naturschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig ist. Auch nach dieser Änderung wird die Freileitungstechnik aber für 380 kV-Drehstromleitungen, anders als bei Gleichstromleitungen, die Standardtechnik bleiben.

Am 07.04.2014 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Absprache mit den Unteren Landesplanungsbehörden (berührte Landkreise und kreisfreie Stadt Oldenburg) die Zuständigkeit für das Raumordnungsverfahren für das o.a. Vorhaben an sich gezogen.

Am 15.09.2015 hat eine Antragskonferenz zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens stattgefunden.

Gegenstand der Antragskonferenz mit den betroffenen Gemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange war die Frage, welche Korridore für die 380-KV-Leitung sowie welche Standorte im Raum Cloppenburg für das neue Umspannwerk und die Konverteranlage in einem Raumordnungsverfahren zu untersuchen sind. Gegenstand der Antragskonferenz war auch der Umfang der erforderlichen Untersuchungen und Antragsunterlagen.

Auf Basis der Ergebnisse der Antragskonferenz und der schriftlichen Stellungnahmen hat die obere Landesplanungsbehörde nun Amprion GmbH und Tennet TSO GmbH den Untersuchungsrahmen mitgeteilt.

Nach Fertigstellung und Prüfung der Antragsunterlagen wird das Raumordnungsverfahren eingeleitet werden.

Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit. Nach Einleitung des Raumordnungsverfahrens werden deshalb bei den berührten Gemeinden die Verfahrensunterlagen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit ausgelegt.

Hinweis

Informationen zu dem Vorhaben sind im Internet unter der Adresse

www.380kv-CCM.niedersachsen.de
verfügbar.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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