ArL Schreiben Feststellung der Nichterforderlichkeit einer RVP
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Bau der Wasserstoffleitung Nordsee-Ruhr-Link III der Open Grid Europe GmbH, Bunde - Landesgrenze NRW
Die Open Grid Europe GmbH (Vorhabenträgerin) plant mit dem Projekt „Nordsee-Ruhr-Link“ die Errichtung und den Betrieb einer Wasserstoffleitung. Diese soll vom Einspeisepunkt Wilhelmshaven bis nach Emden und weiter nach Wettringen (Kreis Steinfurt, Nordrhein-Westfalen) verlaufen.
Das Vorhaben ist Teil des geplanten Wasserstoff-Kernnetzes. Die Inbetriebnahme der Leitung soll bis Ende 2027 erfolgen. Der Durchmesser der geplanten Leitung beträgt 120 cm. Sie ist für einen Druck bis 100 bar ausgelegt.
Für den rund 118 km langen Abschnitt von Bunde (Gemeinde Bunde, Landkreis Leer) bis zur Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bei Ohne (Samtgemeinde Schüttorf, Landkreis Grafschaft Bentheim) hat die Open Grid Europe GmbH am 23.09.2024 den Verzicht auf eine Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 Absatz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) angezeigt. Dieses Teilstück des Nordsee-Ruhr-Links soll die folgenden Punkte des Wasserstoff-Kernnetzes miteinander verbinden:
- Ausspeisepunkt Bunde (Gemeinde Bunde, Landkreis Leer): Verbindung zum Nordsee-Ruhr-Link II und zum Hyperlink der Gasunie Deutschland GmbH & Co. KG
- Einspeisepunkt Haren (Stadt Haren, Landkreis Emsland): Anbindung eines Elektrolyseurs der OGE
- Ausspeisepunkt Schepsdorf (Stadt Lingen, Landkreis Emsland): Einbindung der auf Wasserstoff umzustellenden Leitung Nr. 40b der Nowega GmbH (Teil des geplanten Wasserstoff-Kernnetzes)
- Ausspeisepunkt Emsbüren (Gemeinde Emsbüren, Landkreis Emsland): Verbindungspunkt der Wasserstoffnetze unterschiedlicher Fernleitungsnetzbetreiber, Einbindung des Projektes „GETH2-Nukleus“
Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems informierte die unteren Landesplanungsbehörden der betroffenen Landkreise über die Planungen und gab diesen die Möglichkeit, sich zur Erforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung zu äußern.
Die Landesplanungsbehörde soll laut § 15 Absatz 4 Satz 4 ROG eine Raumverträglichkeitsprüfung einleiten, wenn sie befürchtet, dass die Planung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu raumbedeutsamen Konflikten führen wird.
Am 21.10.2024 bestätigte das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, dass für den Abschnitt von Bunde (Gemeinde Bunde, Landkreis Leer) bis zur Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen bei Ohne (Samtgemeinde Schüttorf, Landkreis Grafschaft Bentheim) keine Raumverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Nach Einschätzung des ArL sind durch das Vorhaben keine raumbedeutsamen Konflikte mit den Erfordernissen der Raumordnung oder anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu erwarten. Dies liegt unter anderem daran, dass der anvisierte Trassenkorridor überwiegend in Bündelung zu bestehender linearer Infrastruktur wie anderen Gasleitungen oder Fernstraßen angelegt ist. Dadurch fällt die Betroffenheit bislang unbelasteter Räume gering aus. Der geplante Trassenkorridor ist aus der anliegenden Karte ersichtlich.
Für das Planfeststellungsverfahren, in dem der konkrete Trassenverlauf festgelegt wird, ist das http://www.lbeg.niedersachsen.de/ zuständig.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Behrens
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-460