ArL Weser-Ems Schreiben Nichterforderlichkeit RVP
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Prüfung der Erforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung: Wasserstoffleitung Emden – Leer (CHC H2Coastlink 1) der Gastransport Nord GmbH
Am 31.01.2025 entschied das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, dass für die Wasserstoffleitung Emden – Leer keine Raumverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die 23,5 km lange Wasserstoffleitung der Gastransport Nord GmbH (GTG Nord) soll vom Einspeisepunkt in Emden-Borssum bis nach Leer-Nüttermoor verlaufen. In Emden-Borssum entsteht ein Elektrolyseur der EWE Hydrogen GmbH. Am Netzknotenpunkt Nüttermoor erfolgt der Anschluss an weitere Wasserstoffleitungen. Das Vorhaben ist Teil des geplanten deutschlandweiten Wasserstoff-Kernnetzes. Die Inbetriebnahme der Leitung soll bis Ende 2027 erfolgen.
Für das Vorhaben hatte die EWE Netz GmbH, die für die GTG Nord das Verfahren führt, am 06.01.2025 den Verzicht auf eine Raumverträglichkeitsprüfung nach § 15 Absatz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) angezeigt. Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems informierte die Träger der Regionalplanung in den betroffenen Landkreisen Aurich und Leer sowie in der kreisfreien Stadt Emden über die Planungen und gab diesen die Möglichkeit, sich zur Erforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung zu äußern.
Die zuständige Landesplanungsbehörde soll laut § 15 Absatz 4 Satz 4 ROG eine Raumverträglichkeitsprüfung einleiten, wenn sie erwartet, dass die Planung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung beziehungsweise die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu raumbedeutsamen Konflikten führen wird.
Am 31.01.2025 bestätigte das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems der EWE Netz GmbH die Nichterforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung für die Wasserstoffleitung Emden – Leer. Nach Einschätzung der Behörde sind durch das Vorhaben keine raumbedeutsamen Konflikte mit den Erfordernissen der Raumordnung oder anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu erwarten. Dies liegt unter anderem daran, dass der anvisierte Trassenkorridor überwiegend in Bündelung zu bestehender linearer Infrastruktur wie anderen Gasleitungen oder Fernstraßen angelegt ist. Dadurch fällt die Betroffenheit bislang unbelasteter Räume gering aus. Der geplante Trassenkorridor ist aus der anliegenden Karte ersichtlich.
Für das Planfeststellungsverfahren, in dem der konkrete Trassenverlauf festgelegt wird, ist das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zuständig.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Christian Behrens
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-460