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Raumordnungsverfahren

Ein zentrales Instrument zur Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen ist das Raumordnungsverfahren. Ein Raumordnungsverfahren wird im Regelfall von der unteren Landesplanungsbehörde für Vorhaben durchgeführt, die raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben. Dies können zum Beispiel die Errichtung von Bundesfernstraßen, Schienenstrecken, Feriendörfern oder Einkaufszentren sein. Bei Vorhaben von übergeordneter Bedeutung kann das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die Durchführung des Raumordnungsverfahrens an sich ziehen.

Aktuelle Raumordnungsverfahren

Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu Raumordnungsverfahren, für die eine Erforderlichkeit kürzlich geprüft wurde oder derzeit geprüft wird, die sich in Vorbereitung befinden, die derzeit durchgeführt werden oder die kürzlich abgeschlossen wurden. mehr

Archiv Raumordnungsverfahren

Hier finden Sie Informationen und Unterlagen zu Vorhaben, für die vor längerer Zeit die Erforderlichkeit geprüft, aber nicht festgestellt wurde oder Raumordnungsverfahren die vorbereitet wurden, für die aber keine Antragsunterlagen vorgelegt wurden oder abgeschlossene Raumordnungsverfahren. mehr

 
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