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Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore Anbindungsleitungen im nds. Küstenmeer, Seetrassen 2030

Die Amprion Offshore GmbH sowie die TenneT Offshore GmbH (Planungsträger) planen Korridore durch das niedersächsische Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) für zukünftig zu entwickelnde Netzanschlusssysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Nordsee.

Die Planungsträgerinnen haben in Vorbereitung auf das Raumordnungsverfahren Trassenkorridore entwickelt und diese für eine nähere Betrachtung vorgeschlagen. Als ersten formellen Schritt wurde am 19.11.2019 der Umfang der notwendigen Planunterlagen in einer Antragskonferenz mit den betroffenen Gemeinden, Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Verbänden erörtert. Nachfolgend wurde durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am 30.04.2020 der Untersuchungsrahmen festgelegt.

Die Unterlagen zu der Antragskonferenz, die Ergebnisniederschrift der Antragskonferenz und den genannten Untersuchungsrahmen finden Sie hier.

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat am 11.01.2021 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die Antragsunterlagen finden Sie hier.

Am 14. und 15.07.2021 (Präsenz und Videokonferenz) wurde der Erörterungstermin durchgeführt. Vorbereitende Unterlagen für diesen Termin, den Ergebnisvermerk und ergänzende Unterlagen finden Sie hier.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat das Raumordnungsverfahren am 18.10.2021 mit der Landesplanerischen Feststellung abgeschlossen. Hier wurden Korridore über die Inseln Baltrum und Langeoog mit folgendem Ergebnis geprüft:

Der Baltrum-Korridor hat im Vergleich zum Langeoog-Korridor lediglich hinsichtlich des Belangs Fischerei Nachteile, die aber nur sehr kleine Flächen betreffen (Kreuzungsbauwerke bei der Querung der Europipe). Mit Blick auf die Belange Wasserwirtschaft/Trinkwassergewinnung (Süßwasserlinse), Küstenschutz (Querung von Sandgewinnungsgebieten zur Strandaufspülung) sowie die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und kulturelles Erbe (Bodendenkmale) wird der Baltrum-Korridor als konfliktärmer beurteilt. Insgesamt ist somit der Baltrum-Korridor deutlich raum- und umweltverträglicher als der Langeoog-Korridor und wurde deshalb landesplanerisch festgestellt.

Die Landesplanerische Feststellung ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht justiziabel), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit der Planung für nachfolgende Verfahren. Für die geplanten Leitungen wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens Planfeststellungsverfahren durchführen.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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