Niedersachsen klar Logo

Hinweise für Jagdgelegenheiten

Das Domänenamt, verpachtet die Jagdnutzung in Eigenjagden grundsätzlich im Rahmen eines Jagdpachtvertrages für die Dauer von 9 Jahren zum Höchstgebot an Interessenten, die die Voraussetzungen gemäß § 11 BJagdG erfüllen, einen untadeligen jagdlichen Leumund haben und ihren 1. Wohnsitz im näheren Umfeld des Reviers (im Umkreis von ca. 50 km) haben.

Relevante Daten für eine Angebotsabgabe werden in einem Exposé zusammengefasst, das dann unter dem nebenstehenden Link zum Download bereit steht.

Regelmäßig sind (z.B. wegen der Lage der Jagdreviere in Naturschutzgebieten, EU-Vogelschutzgebieten oder im Nationalpark Nds. Wattenmeer) naturschutzfachliche Vorgaben zur Einschränkung der Jagdausübung zu beachten, die sich im Einzelnen aus dem im Exposé enthaltenen Entwurf des künftigen Jagdpachtvertrages ergeben. Für die Ergiebigkeit des Jagdausübungsrechts wird insoweit keine Gewähr übernommen.

Die Jagdverpachtung wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Die Interessentinnen und Interessenten werden zunächst gebeten, schriftlich ihr Angebot bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins werden die Angebote geöffnet. Unter den abgegebenen und zu wertenden drei Meistgeboten erfolgt die Auswahl nach sachgerechten Kriterien, ohne dass es der Angabe von Gründen bedarf. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zuschlags besteht nicht.

Zusammengefasst das Wichtigste:

  • Das Domänenamt behält sich vor, wann, mit wem und zu welchen Konditionen der Jagdpachtvertrag abgeschlossen wird. Die Auswahl erfolgt unter den drei Meistgeboten.
  • Gebote werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich erfolgen und ein auf eine feste Summe in EUR lautendes Preisgebot enthalten.
  • Das Domänenamt behält sich vor, eine Leumundsanfrage bei der unteren Jagdbehörde zu stellen.
  • Gesetzte Fristen sind grundsätzlich Ausschlussfristen.
  • Die auf den Jagdpachtpreis zu entrichtende Jagdsteuer und den Beitrag für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat der Jagdpächter zu tragen.

Im Übrigen wird auf das Merkblatt für Jagdpachtbewerber hingewiesen.

Wir beraten Sie gern, falls Sie zu Einzelheiten noch weitere Fragen haben!

Derzeit liegen keine Ausschreibungen vor

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Jens Meyerhoff

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Markt 15
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-249
Fax: 0441/9215-370

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln