Raumordnungsverfahren (ROV) für die geplante Höchstspannungsleitung Elsfleth West – Ganderkesee/Lemwerder/Berne – Ganderkesee der TenneT TSO GmbH (TenneT)
Die TenneT TSO GmbH (TenneT - Vorhabenträgerin) plant die Höchstspannungsleitung Elsfleth West – Ganderkesee/Lemwerder/Berne – Ganderkesee.
Das Vorhaben war mit der Bezeichnung „Nr. 55 - Höchstspannungsleitung Elsfleth West – Ganderkesee mit Abzweig Niedervieland“ im Bundesbedarfsplangesetz gelistet. Die Bundesnetzagentur hat mit Schreiben vom 02.11.2022 für dieses Vorhaben die Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Stellungnahme gemäß § 7 Abs. 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) eröffnet.
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 97. Sitzung am 20. April 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende angenommen und damit auch das Bundesbedarfsplangesetz geändert.
Das Vorhaben Nr. 55 ist nun mit „Höchstspannungsleitung Elsfleth West – Ganderkesee/Lemwerder/Berne – Ganderkesee“ bezeichnet. Der Abzweig nach Niedervieland bleibt unverändert bestehen. Ein neues Umspannwerk Hunte – Ochtum soll im Bereich des Abzweigs der bestehenden 380 kV-Leitung nach Niedervieland errichtet werden, um die Netzstabilität zu gewährleisten.
Das Vorhaben ist nunmehr nicht mehr ländergrenzenüberschreitend, die Kennzeichnung A1 wurde gelöscht, zuständig ist damit nicht mehr die Bundesnetzagentur sondern die niedersächsischen Landesbehörden.
In diesem Zusammenhang war zu entscheiden, wer, unabhängig von der Frage der Erforderlichkeit, für das etwaige Raumordnungsverfahren zuständig ist.
Die Regelzuständigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 1 NROG liegt bei den unteren Landesplanungsbehörden; bei kreisübergreifenden Vorhaben gelten die Sätze 2 und 3. Es ist seitens der unteren Landesplanungsbehörden also untereinander zu entscheiden, wer für das Verfahren zuständig ist. Bei Verfahren von übergeordneter Bedeutung kann die obere Landesplanungsbehörde nach Satz 4 die Zuständigkeit an sich ziehen.
Am 30.05.2023 habe ich nach Einbindung der berührten unteren Landesplanungsbehörden Landkreise Oldenburg und Wesermarsch in meiner Funktion als obere Landesplanungsbehörde die Zuständigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 4 NROG an mich gezogen. Es handelt es sich um ein Vorhaben von übergeordneter Bedeutung, da das Projekt von essenzieller Bedeutung für die nationale und europäische Energieversorgung ist.
Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) erfolgt nur auf Grundlage eines Antrags nach § 15 Absatz 5 Satz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) oder auf Grundlage einer Entscheidung nach § 15 Absatz 5 Satz 3 ROG. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt nicht, für das Vorhaben Nr. 55 ein ROV zu beantragen. Das Vorhaben soll lediglich angezeigt werden (§ 15 Absatz 5 Satz 2 ROG). In diesem Fall soll die für die Raumordnung zuständige Landesbehörde ein ROV einleiten, wenn sie befürchtet, dass die Planung oder Maßnahme zu raumbedeutsamen Konflikten führen wird (§ 15 Absatz 5 Satz 3 ROG).
Im Vorfeld dieser Prüfung und Entscheidung wird eine Konferenz zur Abschätzung des Konfliktpotenzials des angezeigten Vorhabens durchgeführt.
Soweit von mir im Nachgang ein Raumordnungsverfahren für erforderlich gehalten wird, hat dieser Termin die Funktion der Antragskonferenz gemäß § 10 Abs. 1 NROG.
In der rechten Spalte finden Sie die Dokumente, die die Vorhabenträgerin für diesen Termin erstellt hat.
Die Karten 3 bis 7 haben folgende Inhalte:
3 Themenübersichtskarten
3.1 Mensch und Siedlung
3.2 Natur und Landschaft
3.3 Avifauna
3.4 Wasser und Boden
3.5 Sonstige Belange und Nutzungen
4 Raumwiderstandsanalyse
5 Präferierter Trassenkorridor
6 Suchraum Umspannwerksstandort, Themenkarten
6.1 Mensch und Siedlung, sonstige Belange
6.2 Natur und Landschaft
6.3 Wasser und Boden
6.4 Raumordnung
7 Übersichtskarte aller Konfliktbereiche ZAR
Anhang_1_Datengrundlagen.pdf
(PDF, 0,32 MB)
Anhang_2_Übersichtskarte.pdf
(PDF, 4,96 MB)
Anhang_3.1_Karte.pdf
(PDF, 4,87 MB)
Anhang_3.2_Karte.pdf
(PDF, 4,98 MB)
Anhang_3.3_Karte.pdf
(PDF, 4,72 MB)
Anhang_3.4_Karte.pdf
(PDF, 4,85 MB)
Anhang_3.5_Karte.pdf
(PDF, 4,81 MB)
Anhang_4_Karte.pdf
(PDF, 4,83 MB)
Anhang_5_Karte.pdf
(PDF, 4,95 MB)
Anhang_6.1_Karte.pdf
(PDF, 0,89 MB)
Anhang_6.2_Karte.pdf
(PDF, 0,96 MB)
Anhang_6.3_Karte.pdf
(PDF, 1,52 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474
Fax: 0441/9215-9474