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Neubau einer Erdgasleitung Wardenburg-Drohne (WAD) der Open Grid Europe GmbH

Die Open Grid Europe GmbH (Vorhabenträgerin) plant mit dem Projekt „Wardenburg-Drohne (WAD)“ die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung von der Verdichterstation in Wardenburg (Landkreis Oldenburg) bis zur Gasdruckregel- und Messanlage in Drohne (Kreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen).

Der Bau dieser Gasversorgungsleitung dient der Einbindung des LNG-Standorts Wilhelmshaven an das deutsche Erdgasnetz. Später soll die Leitung Teil eines Wasserstoffnetzes werden. Das Vorhaben ist eingebunden in die geplanten Leitungsbaumaßnahmen weiterer Netzbetreiber.

Für den Abschnitt in Nordrhein-Westfalen (ca. 5 km Länge) ist ein Raumordnungsverfahren nicht erforderlich, da lediglich eine Gemeinde betroffen ist und somit keine Überörtlichkeit besteht.

Für den niedersächsischen Leitungsabschnitt des Projekts „Wardenburg-Drohne (WAD)“ verzichtete die Open Grid Europe GmbH gemäß § 15 Absatz 5 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG) auf die Beantragung eines Raumordnungsverfahrens. Diesen Verzicht zeigte sie dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems als zuständiger Landesplanungsbehörde gemäß § 15 Absatz 5 Satz 2 ROG am 22.02.2023 an. Dazu stellte die Vorhabenträgerin einen Prüfbericht zur Verfügung, in dem sie aus ihrer Sicht darlegte, weshalb ein Raumordnungsverfahren für das Projekt „Wardenburg-Drohne (WAD)“ nicht erforderlich ist.

Die Landesplanungsbehörde soll laut § 15 Absatz 5 Satz 3 ROG ein Raumordnungsverfahren einleiten, wenn sie befürchtet, dass die Planung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu raumbedeutsamen Konflikten führen wird.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems informierte die unteren Landesplanungsbehörden der betroffenen Landkreise über die Planungen und gab diesen die Möglichkeit, sich zur Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens zu äußern.

Mit dem nebenstehenden Schreiben vom 21.03.2023 teilte das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems schließlich mit, dass für das Vorhaben „Wardenburg-Drohne (WAD)“ der Open Grid Europe GmbH die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist. Nach Einschätzung des ArL sind durch das Vorhaben keine raumbedeutsamen Konflikte mit den Erfordernissen der Raumordnung oder anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu erwarten.

Das Planfeststellungsverfahren für das Projekt „Wardenburg-Drohne (WAD)“ erfolgt beim Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.08.2023
zuletzt aktualisiert am:
17.04.2024

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Behrens

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-460

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