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Raumordnungsverfahren für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore Anbindungsleitungen zu den Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven und Unterweser (Landtrassen 2030)

Die TenneT Offshore GmbH (Vorhabenträgerin) plant für die Anbindung von zukünftigen Offshore-Windparks neue Trassenkorridore an Land. Es sollen Erdkabel von Hilgenriedersiel (Samtgemeinde Hage, Landkreis Aurich) und Dornumergrode (Samtgemeinde Dornum, Landkreis Wittmund) nach Wilhelmshaven und Unterweser (Gemeinde Stadland, Landkreis Wesermarsch) (Landtrassen 2030) verlegt werden.

Für diese Planung führt das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems ein Raumordnungsverfahren durch.

In einem Raumordnungsverfahren werden alle sinnvollen Planalternativen nach einheitlichen und transparenten Kriterien unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und auf ihre Raumverträglichkeit hin beurteilt.

Als ersten Schritt hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die betroffenen Gemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu einer Antragskonferenz eingeladen.

Basierend auf dieser Abstimmung wurde der sachliche und räumliche Untersuchungsrahmen festlegt. Dieser war Grundlage für die von den Vorhabenträgern bei Einleitung des Raumordnungsverfahrens vorzulegenden Verfahrensunterlagen. Er beinhaltet neben den zu prüfenden Trassen- und sonstigen Alternativen, die Abgrenzung des Untersuchungsraumes sowie die erforderlichen konkreten Untersuchungsinhalte und -methoden.

Die Unterlagen zu der Antragskonferenz, die Ergebnisniederschrift der Antragskonferenz und den genannten Untersuchungsrahmen finden Sie hier

Das Amt für regionale Landesentwicklung hat am 11.07.2022 das Raumordnungsverfahren eingeleitet.

Die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren sowie die Synopse mit einer Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der beteiligten Verbände und Vereinigungen im Raumordnungsverfahrens mit Rückäußerungen des Vorhabenträgers finden Sie in der rechten Spalte.

Das Raumordnungsverfahren endet mit einer Landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit der Planung. Diese ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht justiziabel), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit der Planung für nachfolgende Verfahren. Der Landesplanerischen Feststellung wird dann zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Die Landesplanerische Feststellung wird ebenfalls an dieser Stelle im Internet veröffentlicht werden.

Für die geplanten Leitungen wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens Planfeststellungsverfahren durchführen.



Synopse Landtrassen 2030

  Synopse.pdf
(PDF, 7,11 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

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