Zentrale Orte in ländlichen Räumen stärken

Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen



Die „Niedersächsische Förderverordnung Zukunftsräume – NFöVO-ZuR“ - ist am 08.07.2026 veröffentlicht worden, sie tritt mit Wirkung vom 15.07.2026 in Kraft.

Der nächste Antragsstichtag ist der 31.8.2026.

Mit dem Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ stärkt das Land seit 2019 gezielt Klein- und Mittelstädte sowie Gemeinden und Samtgemeinden in ländlichen Regionen. Ziel ist es, diese Orte als attraktive Lebensmittelpunkte zu erhalten und ihre wichtige Versorgungsfunktion für das Umland weiter auszubauen.

Das NFöVO-ZuR wurde auf Grundlage des „Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes (NKomFöG)“ erlassen, aus dem sich auch weitere Regelungen zum Förderverfahren ergeben.

Was wird gefördert:

Projektförderung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 NFöVO-ZuR)

Investive und nicht investive Vorhaben, die der Stärkung von Mittel- und Grundzentren dienen.

Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre. Die Förderquote liegt bei 60 %, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 300.000 Euro.

Antragsstichtag für 2026 ist der 31.08.2026

Personalförderung (§ 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 NFöVO-ZuR)

Ausgaben für Personal, das kommunale Vorhaben zur Stärkung von Mittel- und Grundzentren koordiniert und bearbeitet.

Der Zeitraum der Förderung beträgt maximal 3 Jahre. Die Förderquote liegt bei 60 %, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 300.000 Euro.

Antragsstichtag für 2026 ist der 31.08.2026

Beratung für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte (§ 2 Abs. 3 NFöVO-ZuR)

Bei Bedarf können kommunale Fördermittelempfänger unterstützende Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte beantragen. Hierzu kann auf einen Pool von Expertinnen und Experten zurückgegriffen werden (siehe Excel-Liste mit Expertinnen und Experten).

Es können maximal 6 Beratungstage pro Jahr beantragt werden. Gefördert werden bis zu 1.200 € pro Beratungstag.

Die Förderung kann laufend beantragt werden, hier gibt es keinen Stichtag.

Wer kann einen Antrag stellen?

Städte, Gemeinden und Samtgemeinden, in denen ein Grund- oder Mittelzentrum festgelegt ist. Mit Einführung der Verordnung ist der Kreis der kommunalen Fördermittelempfänger dabei erweitert worden. So sind jetzt z.B. auch kommunale Anstalten oder mehrheitlich in kommunaler Hand befindliche Gesellschaften antragsberechtigt.

Hinweis zur digitalen Antragstellung:

Förderanträge müssen über das "Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online“ (NAVO) eingereicht werden. Sobald Sie sich angemeldet haben, können Sie mit dem Ausfüllen des Antrags beginnen. Sie können den Antrag jederzeit speichern – entweder direkt online oder zum späteren Weiterbearbeiten auf Ihrem Gerät.

Link zum Online-Antrag (Achtung: nur gültig für Antragstellung beim ArL Weser-Ems):

https://www.navo.niedersachsen.de/Zukunftsräume/ArL-Weser-Ems

Um die digitale Antragstellung nutzen zu können, muss der kommunale Fördermittelempfänger über ein ELSTER – Mein Unternehmenskonto (MUK) verfügen. Weitere Informationen zum MUK finden Sie in der Infospalte.

Erfolge und Vernetzung

Seit dem Start des Programms im Jahr 2019 wurden landesweit über 170 Vorhaben aus 86 Kommunen mit einem Gesamtvolumen von rund 33 Millionen Euro gefördert. Vernetzung und Austausch sind zentrale Bestandteile des Programms. Eine digitale Vernetzungsplattform bietet gute Projektbeispiele und informiert über Veranstaltungen.


  Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.08.2019
zuletzt aktualisiert am:
13.07.2026

Ansprechpartner/in:
Frau Bianca Suhr

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-458
Fax: 0441/9215-9458

http://www.arl-we.niedersachsen.de

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