Niedersachsen klar Logo

Erörterungstermin zum Raumordnungsverfahrens für den Neubau einer 380 kV-Freileitung zwischen Emden und Conneforde

Oldenburg. Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am heutigen Mittwoch, 23.07.2014 im Rahmen des laufenden Raumordnungsverfahrens für die geplante 380 kV-Freileitung zwischen Emden und Conneforde (Gemeinde Wiefelstede, Landkreis Ammerland) der TenneT TSO GmbH den Erörterungstermin durchgeführt. Dabei wurden die von den beteiligten Stellen (Kommunen, Behörden und Naturschutzverbände) sowie den Bürgerinnen und Bürger abgegebenen Stellungnahmen besprochen.

Im Focus standen hier insbesondere die von der bestehenden 220 kV-Leitung abweichenden Trassenvarianten. In einer konstruktiven Diskussion zwischen TenneT, den beteiligten Stellen und der Landesplanungsbehörde wurden dabei Lösungen gesucht, die allen berührten Interessen soweit wie möglich gerecht werden. Deutlich wurde aber auch, dass nicht immer ein Trassenkorridor gefunden werden kann, der ohne Auswirkungen insbesondere auf das Wohnumfeld, den Naturschutz und die Landwirtschaft bleibt.

Hintergrund

Die TenneT TSO GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt die Errichtung einer 380 kV-Freileitung zwischen Emden/Ost und dem Umspannwerk Conneforde (Landkreis Ammerland). Dazu soll nach der Planung der Vorhabenträgerin möglichst die Trasse der vorhandenen 220 kV-Freileitung genutzt werden. Die genannte Bestandsleitung soll demontiert werden.

Da die bestehende 220 kV-Freileitung in einigen Teilbereichen die im Landes-Raumordnungsprogramm festgelegten Mindestabstände zu Wohngebäuden unterschreitet und auch für den Naturschutz wertvolle Flächen berührt , hat die Vorhabenträgerin für diese Abschnitte Trassenalternativen entwickelt.

Mit Schreiben vom 10.02.2014 wurde das Raumordnungsverfahren für die geplante Stromleitung eingeleitet.

Das Raumordnungsverfahren endet mit einer landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens und der Festelegung eines Trassenkorridors. Diese landesplanerische Feststellung wird beim anschließenden Planfeststellungsverfahren berücksichtigt. Sie entfaltet also keine unmittelbare Rechtswirkung, sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Der landesplanerischen Feststellung kann man dann entnehmen, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden.

Für die geplante Leitung wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens mit dem Planfeststellungsverfahren das Genehmigungsverfahren durchführen.

Informationen der Landesplanungsbehörde unter

www.emden-conneforde.niedersachsen.de

Informationen der TenneT GmbH unter

www.tennet.eu/de/netz-und-projekte/onshore-projekte/emden-conneforde.html

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln