Artikel-Informationen
erstellt am:
14.03.2023
Ansprechpartner/in:
Herr Frederik Meiners
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Dezernatsteilleiter
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-351
Die Genauigkeit der Orthophotos ist von großer Bedeutung, da diese sowohl für die Vermessung des Flurbereinigungsgebietes als auch für die Wertermittlung der Flurstücke im Verfahrensgebiet unerlässlich sind.
Im Auftrag des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems wird daher das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen am Mittwoch, den 15.03.2023, die erforderlichen Aufnahmen des Flurbereinigungsverfahrens Waddenser Wisch durchführen. Das Landesamt besitzt für den Einsatz von Drohnen eine erforderliche Betriebserlaubnis der niedersächsischen Landesluftfahrtbehörde. Mithilfe der Luftaufnahmen können Geodaten wie Wege, Gewässer und Grundstücksgrenzen schneller und umweltschonender erfasst werden als durch Bodenvermessungen. Da es sich um ein Vogelschutzgebiet handelt, wurde eine Genehmigung für die Befliegung bei der unteren Naturschutzbehörde eingeholt.
Ziel ist nicht die Erfassung personenbezogener Daten
Ein weiterer Vorteil der Vermessung aus luftiger Höhe: Mitarbeiter müssen weniger Grundstücke zur Vermessung betreten. Bei der Befliegung werden die Vorgaben des Datenschutzes hinsichtlich personenbezogener oder personenbeziehbarer Informationen eingehalten.
Der Quadrokopter dient als Ergänzung zu der klassischen Vorgehensweise im Bereich der Vermessung von Flurbereinigungsverfahren. Des Weiteren können die hochaufgelösten Bilder genutzt werden, um die wertbestimmten Faktoren neben der Bodenschätzung des Finanzamtes zu erfassen. In der Flurbereinigung Waddenser Wisch geht es um 390 Hektar. Sofern das Wetter mitspielt, kann die Drohne ihren Job auch bereits am selben Tag erledigen.
Es wird jedoch notwendig sein, einige Bereiche mit herkömmlichen Methoden erneut zu vermessen, da bestimmte Flächen aufgrund von Bebauung nicht präzise aus den Orthophotos abgegrenzt werden können. Im Allgemeinen sind die Bedingungen im Frühjahr aber optimal, da die Bäume noch keine oder nur wenig Blätter tragen. Je mehr Laub vorhanden ist, desto schwieriger wird es, Daten aus der Luft zu erfassen.
Drohne fliegt satellitengesteuert
Die Drohne fliegt satellitengesteuert. Dennoch können sich die Fernpiloten des Landesamtes nicht einfach entspannen. Sie müssen das Fluggerät ständig beobachten, um im Bedarfsfall mittels Fernbedienung reagieren zu können - beispielsweise, wenn plötzlich ein Rettungshubschrauber am Himmel erscheint.
Aufgrund des begrenzten Akkukapazitäten wird es am kommenden Mittwoch einige Zwischenlandungen mit Akku-Wechseln geben.
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.03.2023
Ansprechpartner/in:
Herr Frederik Meiners
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Dezernatsteilleiter
Markt 15/16
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-351