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Neues Versorgungsmodell für kassenärztlichen Bereitschaftsdienst wird erprobt

Projekt des Klinikums Oldenburg AöR wird als soziale Innovation mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert


"Angesichts der Herausforderungen, vor die uns der demografische Wandel besonders in den ländlichen Räumen stellt, benötigen wir innovative neue Ansätze, um in der Arbeitswelt und bei der Daseinsvorsorge gut gerüstet zu sein. Die Digitalisierung bietet eine Chance, damit diese Weichenstellung gelingt. Das jetzt geförderte Projekt der Telemedizin in der Region Weser-Ems ist ein gutes Beispiel dafür“, erklärte Dezernatsleiterin Talke Hinrichs-Fehrendt heute (08.03.2018), anlässlich der Übergabe der Förderzusagen zur neuen Richtlinie „Soziale Innovation“.

Mit der Förderrichtlinie „Soziale Innovation“ hat die niedersächsische Landesregierung die Möglichkeit eröffnet, lokale und regionale Bedarfe und gute Ideen finanziell zu fördern. Die Entwicklung und Erprobung neuer, innovativer und übertragbarer Ansätze und Lösungen, um den sozialen Herausforderungen vor Ort zu begegnen, steht dabei im Mittelpunkt.

Gefördert wird das Projekt „116117 – neues Versorgungsmodell für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst mit telemedizinischer Unterstützung von Gesundheitsfachkräften.“ Projektträger ist das Klinikum Oldenburg AöR unter der Leitung von Dr. Daniel Overheu, Ärztlicher Leiter Telemedizin, und Dr. Dirk Tenzer, Vorstand des Klinikums Oldenburg. Es geht um die Erprobung eines Versorgungsmodells für kassenärztliche Bereitschaftsdienste im Bereitschaftsbezirk Delmenhorst. An drei Tagen pro Woche (Freitags bis Sonntags) wird ein mehrstufiges System mit Hilfe telemedizinischer Methoden eingesetzt, welches es Gesundheitsfachkräften ermöglicht bei Bedarf einen Arzt virtuell zuzuschalten und mit ihm eine Behandlung durchzuführen. Der Einsatz von Notdienstärzten vor Ort kann so deutlich reduziert werden, bei gleicher Versorgungsqualität, so die Hypothese des Projekts.

Kooperationspartner des Klinikums Oldenburg sind die Johanniter Unfallhilfe, der Regionalverband Weser-Ems, die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Bezirksstelle Oldenburg sowie das Krankenhaus in Delmenhorst. Als Modellregion wurde der Bereitschaftsdienstbezirk Delmenhorst gewählt, weil sowohl ländliche (Lemwerder und Ganderkesee) als auch städtisches Gebiet (Stadt Delmenhorst) zu versorgen sind.

„Mit dem Projekt werden zwei zentrale Herausforderungen des demografischen Wandels in der Region Weser-Ems angegangen: nämlich die Sicherstellung der Versorgung mit Bereitschaftsdiensten an den Wochenenden im ländlichen Raum und die Digitalisierung in der Arbeitswelt“, freut sich Dezernatsleiterin für EU-Förderung und regionale Landesentwicklung Talke Hinrichs-Fehrendt.

Das Innovative an dem Modellprojekt ist, die nächtliche Fahrbereitschaft im Rahmen des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes durch eine examinierte Gesundheitsfachkraft (z.B. Rettungsassistenten/ Notfallsanitäter/KrankenpflegerIn) der Johanniter Unfallhilfe mit telemedizinischer Unterstützung aus dem Klinikum Oldenburg unter Vorschaltung einer Einsatzleitstelle durchzuführen. Hilfesuchende Patienten wird so außerhalb der Praxisöffnungszeiten von Hausärzten ein System zur Verfügung gestellt, welches ressourcenschonend ist und die Versorgungsqualität aufrechterhält. „Die ärztliche Ressource von Hausärzten kann somit wieder konzentriert werden auf die eigentliche Tätigkeit am Patienten und muss nicht durch zeitraubende nächtliche Fahrten aufgezehrt werden,“ erklärt Dr. Daniel Overheu, der das Projekt leitet. Ebenso würden die Krankenhausnotaufnahmen von der derzeitigen übermäßigen Belastung durch Selbsteinweisungen eine Entlastung erfahren. Dem Patienten steht damit eine zeitnahe und vor Ort mögliche Hilfestellung zur Verfügung. „Die Telemedizin ist der richtige Weg, um die Versorgung in Deutschland auch in Zukunft sicherzustellen“, ist sich Dr. Dirk Tenzer sicher, „wir sind einer der Pioniere der Telemedizin in Deutschland und sehen uns in unserem Weg auch durch diese Unterstützung bestätigt.“

Das Projekt beginnt mit der „Livefahrt“ ab Juni 2018.



Hintergrundinformationen:

Was unterscheidet die Richtlinie „Soziale Innovation“ von anderen Förderrichtlinien?

Der demografische und gesellschaftliche Wandel stellt Niedersachsen vor große Herausforderungen. Die Richtlinie ‚Soziale Innovation‘ soll helfen, gezielt neue und innovative Lösungsbeiträge zu den bestehenden Herausforderungen in zwei spezifischen Themenfeldern zu entwickeln.

Für Unternehmen, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet dies große Herausforderungen zur Gestaltung einer an die demografischen Veränderungen angepassten und mit den Bedarfen der beteiligten Akteure vereinbaren Arbeitswelt.

Hinsichtlich der Daseinsvorsorge verlangt dieser Wandel neue Lösungen zum Erhalt und zur Sicherung des Zugangs zu sozialen Dienstleitungen insbesondere in ländlich-peripheren Räumen. Innovative Lösungsansätze sollen hier dazu beitragen, regionale Daseinsvorsorgestrukturen zu erhalten und so zur Sicherung der regionalen Attraktivität beizutragen.

Für beide Handlungsfelder, die Entwicklung und Erprobung neuer Wege bei der Anpassung von Unternehmen und Arbeitskräften an den Wandel sowie die Sicherung des Zugangs zu Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, ist die Förderrichtlinie bewusst breit angelegt. Zum einen sollen so potenziell innovative Projektideen nicht bereits im Vorfeld aufgrund einer zu engen Definition des Fördergegenstandes ausgeschlossen werden. Zum anderen entspricht es dem Wesen und der Definition von Innovationen, dass diese heute im Vorfeld nicht genau zu definieren sind.

Die Richtlinie soll dazu beitragen, sowohl Strukturen zu schaffen, die dazu führen, dass in den genannten Handlungsfeldern überhaupt innovative Projektideen entstehen, als auch diese umzusetzen und zu erproben.


Informationen zu dem geförderten Projekt - Steckbrief

  • Projektname: „116117 – Versorgungsmodell für den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst mit telemedizinischer Unterstützung von Gesundheitsfachkräften.“
  • Projektträger: Klinikum Oldenburg AöR
  • Projektvolumen: 351.097,61 €
  • ESF-Mittel: 175.439,55 €
 
Im Beisein der beiden Projektpartner Helmut Scherbeitz (2. v.lks; Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen/Bezirksstelle Oldenburg) und Andreas Blume (re., Johanniter-Unfall-Hilfe e.V./ Regionalverband Weser-Ems) sowie dem Landtagsabgeordneten Dragos Panecescu (Bündnis 90/Die Grünen) überreichte Talke Hinrichs-Fehrendt (Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems) am Donnerstag, 8. März 2018 dem Projektträger, dem Klinikum Oldenburg, den positiven Förderbescheid in Höhe von über 175.000 €. Dr. Dirk Tenzer (3. v. re. Vorstand) und Dr. Daniel Overheu (2. v.re; Ärztlicher Leiter Telemedizin und Projektleiter) nahmen den Bescheid für das telemedizinische Versorgungsmodell entgegen.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Kristine Lampe-Dreyer

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-456
Fax: 0441/9215-9456

www.arl-we.niedersachsen.de

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