Artikel-Informationen
erstellt am:
13.06.2023
zuletzt aktualisiert am:
21.06.2023
Der Start des Flurbereinigungsverfahren Moorlage, Gemeinde Großefehn, steht an. Das Verfahren wurde von Agrarministerin Miriam Staudte durch das Flurbereinigungsprogramm 2023 bis 2027 verkündet und damit die Einleitung des Flurbereinigungsverfahren genehmigt. Diese positive Nachricht hat der Landesbeauftragte des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems Nikolaus Jansen Bürgermeister Erwin Adams und einigen Arbeitskreismitgliedern am 13. Juni überbracht.
Die Flurbereinigung wird in einem rund 665 ha großen Gebiet in Teilen der Gemarkung Aurich-Oldendorf der Gemeinde Großefehn stattfinden. In diesem mehrjährigen Verfahren sollen durch Verbesserung des landwirtschaftlichen Wegenetzes sowie durch Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Nutzflächen vorrangig die ansässigen landwirtschaftlichen Betriebe durch Senkung der Produktions- und Betriebskosten gestärkt werden. Aber auch Maßnahmen des Natur- und Gewässerschutzes sowie der kommunalen Entwicklung sollen über das Verfahren umgesetzt werden, sodass für den gesamten ländlichen Raum ein Mehrwert geschaffen wird.
Insgesamt sind für die Flurbereinigung „Moorlage“ finanzielle Mittel in Höhe von 1.650.000 € beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz angemeldet worden. Diese werden zu 75 Prozent von EU, Bund und Land bezuschusst. Insgesamt sollen von diesen Mitteln rund 1.350.000 € in den ländlichen Wegebau fließen.
Um konkrete Aussagen zu Maßnahmen, Kosten und Gebietsabgrenzung treffen zu können, wurde in 2020 ein Arbeitskreis gegründet. Diesem gehören die örtliche Landwirtschaft und die Vertreter der Gemeinde an. Ziel war die Erarbeitung eines Konzepts, welches die auszubauenden Wege innerhalb der Flurbereinigung und eine ökologische Maßnahmenplanung für das Projektgebiet beinhaltet. Die Ergebnisse wurden in den sogenannten Neugestaltungsgrundsätzen zusammengefasst.
Das Flurbereinigungsverfahren ist auf einige Jahre angelegt und verfolgt folgende Ziele:
Vor der formellen Anordnung des neuen Verfahrens wird das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer aus dem Gebiet über die Zielsetzungen, die geplanten Maßnahmen und die voraussichtlich entstehenden Kosten informieren. Zu diesem Aufklärungstermin wird rechtzeitig eingeladen. Die Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens wird in den nächsten Monaten erfolgen können.
Ansprechpartner: Marlies Wieghaus, Dezernatsteilleiterin 4.2
Tel. 04941/176-245
E-Mail. marlies.wieghaus@arl-we.niedersachsen.de
Bernd Casjens, Projektleiter
Tel. 04941/176-243
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13.06.2023
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21.06.2023