Zukunftsregionen in Niedersachsen
Land startet neues Förderprogramm zur Stärkung der Regionen
Mit einem neuen regionalpolitischen Instrument will das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung langfristig attraktive Lebensverhältnisse in allen Teilen Niedersachsens sicherstellen.
Etwa 95 Millionen Euro aus EU-Mitteln sind für die Jahre 2021 bis 2027 für das Programm „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ vorgesehen. Über die Förderung gemeinsamer Projekte soll die Zusammenarbeit benachbarter Landkreise und kreisfreier Städte unterstützt werden. Gefördert werden können unter anderem regionale Vorhaben für Innovation, Gesundheitsversorgung und Pflege sowie Klima- und Ressourcenschutz oder Kultur und Freizeit.
Dabei verfolgt das Ministerium einen flexiblen Ansatz: In Zukunftsregionen eröffnen sich den Regionen Gestaltungsspielräume, die sie in gemeinsamer regionaler Verantwortung mit Mitteln der EU-Förderperiode nutzen können. Voraussetzungen für die Förderung sind regionale Zusammenarbeit, eine klare thematische Fokussierung sowie die Einbeziehung von Wirtschafts- und Sozialpartnern und von zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren.
Was sind Zukunftsregionen in Niedersachsen?
Mit dem neuen Förderinstrument „Zukunftsregionen in Niedersachsen“ haben Landkreise und kreisfreie Städte die Möglichkeit, eine kreisübergreifende Zukunftsregion zu bilden. Im Rahmen dieser Kooperation sollen sie gemeinsam in bis zu zwei von insgesamt sechs möglichen Handlungsfeldern Projekte zur Stärkung der Region entwickeln und umsetzen. Dafür erhalten die Zukunftsregionen finanzielle Unterstützung für ein Regionalmanagement zur Projektentwicklung und Steuerung der Region und aus den Struktur- und Investitionsfondsmitteln des EFRE und des ESF+ ein virtuelles Budget zur Umsetzung von Projekten.
Wer kann sich zu einer Zukunftsregion zusammenschließen?
Zu einer Zukunftsregion können sich alle niedersächsischen Landkreise und kreisfreien Städte, die grundsätzlich bereit sind, sich kreisübergreifend mit weiteren WiSo-Partnern oder relevanten Akteurinnen und Akteure der Region zusammenzuschließen. Voraussetzungen zur Teilnahme am Programm sind daneben
- die Erarbeitung eines Zukunftskonzeptes mit thematischer Fokussierung sowie
- die Einrichtung eines Regionalmanagements und einer gemeinsamen Steuerungsstruktur.
Wie werden die Zukunftsregionen unterstützt?
Für die kommende EU-Förderperiode 2021 - 2027 kann das Regionalmanagement mit bis zu 300.000 Euro förderfähigen Kosten pro Jahr unterstützt werden. Das angestrebte Gesamtbudget einer Zukunftsregion für diese Zeit liegt bei bis zu 12,5 Millionen Euro. Der Anteil der EFRE- und der ESF+-Mittel ist für Projekte in der SER auf maximal 40% und in der ÜR auf maximal 60% begrenzt.
Wie entstehen Zukunftsregionen?
Die Anerkennung als Zukunftsregion erfolgt über ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren. Nach dem Aufruf am 22.06.2021 konnten bis zum 30.09.2021 Interessenbekundungen eingereicht werden. Die ausgewählten Regionen haben bis Ende Juni 2022 Zeit, ein Zukunftskonzept zu erarbeiten, das nach Anerkennung den fachlichen und organisatorischen Rahmen für die Umsetzung von Projekten der Zukunftsregion bildet.
Wie sieht der weitere Fahrplan für die Zukunftsregionen aus?
30. Juni 2022 |
Abgabefrist zum Einreichen der Konzepte der Zukunftsregionen |
3. Quartal 2022 |
Anerkennung und Einrichtung der Zukunftsregionen |
Ansprechperson:
Frau Bianca Suhr
Tel. 0441/9215-458
E-Mail. Bianca.Suhr(at)arl-we.niedersachsen.de
Informationen zur Interessenbekundung
(PDF, 0,28 MB)
FAQ - Zukunftsregionen in Niedersachsen
(PDF, 1,51 MB)
Dachverordnung für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
(PDF, 3,77 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
22.06.2021
zuletzt aktualisiert am:
25.05.2023
Ansprechpartner/in:
Frau Bianca Suhr
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-458
Fax: 0441/9215-9458