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Aufweitung Baltrum Korridor

Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich


Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 30.11.2022 entschieden:

Für die von der TenneT Offshore GmbH mit Querung der Insel Baltrum geplanten drei über die Landesplanerische Feststellung vom 18.10.2021 hinausgehenden Offshore-Netzanbindungen ist für den Trassenabschnitt im niedersächsischen Küstenmeer die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) nicht erforderlich.

Mit der Landesplanerischen Feststellung vom 18.10.2021 hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems das ROV für die Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore Netzanbindungsleitungen im niedersächsischen Küstenmeer, Seetrassen 2030, abgeschlossen.

Als Ergebnis des ROV für die von Amprion Offshore GmbH und TenneT Offshore GmbH (Planungsträgerinnen) vorgelegte Planung von zukünftigen Korridoren für Offshore Anbindungsleitungen im niedersächsischen Küstenmeer, Seetrassen 2030, wurde festgestellt, dass der Trassenkorridor über Baltrum zur Netzanbindung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee mit den Erfordernissen der Raumordnung unter Beachtung der Maßgaben vereinbar ist.

Nähere Informationen sowie alle Dokumente des ROV finden Sie hier.


Dieser „Baltrum-Korridor“ wurde im Rahmen des Raumordnungsverfahrens „Seetrassen 2030“ für zunächst zwei Offshore-Netzanbindungssysteme festgestellt, da seinerzeit nur für diese beiden Systeme eine Bedarfsfeststellung vorlag.

Nunmehr plant die TenneT Offshore GmbH drei weitere Offshore-Netzanbindungen, die ebenfalls die Insel Baltrum queren und hat dies dem Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems gemäß § 15 Abs. 5 Satz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) angezeigt und dabei erklärt, dass kein ROV beantragt wird.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat diese Anzeige geprüft und festgestellt, dass die Durchführung eines ROV nicht erforderlich ist.

Nähere Informationen sowie alle Dokumente zu dieser Prüfung finden Sie in der rechten Spalte.




Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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