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Raumordnungsverfahren für die Planung der 380kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg (Maßnahme 51a)

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser Ems hat am 22. Oktober 2018 das Raumordnungsverfahren für die Planung der 380-kV-Leitung Conneforde – Cloppenburg sowie der Suchräume für Umspannwerke und Konverter im Raum Cloppenburg der TenneT TSO GmbH abgeschlossen.

Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sind mehrere Korridore sowie Suchräume für Umspannwerke und Konverter im Raum Cloppenburg. Mit den Umspannwerken erfolgt eine Verbindung mit dem regionalen 110-kV-Leitungsnetz der Avacon Netz GmbH. Die Konverteranlage dient dazu, den von der Nordsee kommenden Gleichstrom zur Einspeisung in das Höchstspannungsstromnetz in Drehstrom umzuwandeln.

Bei der Prüfung der Korridore und Suchräume berücksichtigte die obere Landesplanungsbehörde insbesondere die Belange Wohnen und Siedlungsentwicklung, Erholung und Tourismus, Naturschutz sowie Landwirtschaft.

Folgende Trassenvarianten für die Leitungsführung wurden geprüft:

  • westliche Trassenführung, in der die geplante 380-kV-Leitung weitgehend in Neutrassierung verlaufen würde (Korridor A),
  • zunächst wie Trassenkorridor A, schwenkt dann im Bereich von Friesoythe und Bösel Richtung Osten um dann im Bereich von Nikolausdorf in den Korridor C überzugehen (Korridor B),
  • Nutzung des Trassenkorridors der vorhandenen und abzubauenden 220-kV-Leitung Conneforde - Cloppenburg Ost (Korridor C),
  • zunächst deckungsgleich mit Trassenkorridor C, zweigt dann südlich von Wardenburg ca. 6 km Richtung Osten ab, wo er auf die Autobahn BAB 29 trifft, um dieser in Richtung Süden zu folgen. Ab dem Autobahndreieck Ahlhorn folgt der Korridor der BAB 1 (Korridor F).

Die Korridore A und B wurden ausgeschlossen, weil sie durch bisher unbelastete Räume führen und länger sind als die Korridore C und F. Damit würden erhebliche neue Beeinträchtigungen von Menschen (Wohnen sowie Erholung und Tourismus) sowie des Naturschutzes verursacht. Diese negativen Auswirkungen wären bei den Korridoren A und B insgesamt auch intensiver als bei den Korridoren C und F.

Hinsichtlich der Korridore C und F ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zu dem Ergebnis gekommen, dass

  • diese Varianten hinsichtlich des Schutzgutes Mensch (Wohnen und Erholung) keine relevanten Unterschiede aufweisen,
  • die Nutzung der abschnittweise geeigneten Bestandstrasse bei Korridor C im Vergleich zur Bündelung mit linearer Infrastruktur (Autobahn) bei Korridor F ein höheres Gewicht hat, da ersteres als verbindliches Ziel der Raumordnung, letzteres aber lediglich als Grundsatz, für den eine abwägende Einzelfallprüfung durchzuführen ist, formuliert ist,
  • Korridor C im Vergleich zu F weniger Beeinträchtigungen des Belangs Landwirtschaft sowie der Schutzgüter Natur und Landschaft, Wasser, Boden und Kulturgüter erwarten lässt,
  • die erforderlichen Ausbaumaßnahmen im Bereich des 110-kV-Netzes (Leitungsaus- und
    –neubaumaßnahmen) und die damit einhergehenden negativen Auswirkungen bei Korridor C geringer sind als bei Korridor F.

Es wurde deshalb aus raumordnerischer Sicht festgestellt, dass Korridor C gegenüber der Variante F raum- und umweltverträglicher ist.

Auch wenn die geplante 380-kV-Leitung zu einem Teil die Trasse der bestehenden 220-kV-Leitung nutzt, können durch kleinräumige Anpassungen der Trassenführung und eine Teilerdverkabelung die Auswirkungen auf Wohnhäuser stark verringert werden: Bisher liegen 879 Wohnhäuser in geschlossener Bebauung in einem Abstand von bis zu 400 m von der Leitung, insbesondere weil diese die Ortschaften Friedrichsfehn, Klein Scharrel und Beverbruch berührt. Die neue Leitung wird den 400 m Abstand an allen Stellen einhalten, es wird keine Wohnhäuser im 400 m Abstand zu einer Freileitung geben. Bei den Einzelhäusern im Außenbereich wird die Zahl der berührten Wohngebäude im 200 m Abstand von 160 auf maximal 37 sinken.

Es sind aus technischen Gründen Umspannwerke an zwei Orten erforderlich, um das regionale 110-kV-Leitungsnetz mit der geplanten 380-kV-Leitung zu verknüpfen.

Nach den aktuellen bundesrechtlichen Vorgaben ist im Raum Cloppenburg nur noch ein und nicht wie ursprünglich geplant drei Konverter zur Einspeisung von Offshore-Windstrom in die 380-kV-Leitung vorgesehen.

Für diese technischen Anlagen Umspannwerke und Konverter wurden sieben Suchräume geprüft.

Als nördlicher Suchraum wurde Nikolausdorf (Gemeinde Garrel, Landkreis Cloppenburg), als südlicher Suchraum Nutteln (Gemeinde Cappeln, Landkreis Cloppenburg) landesplanerisch festgestellt.

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bearbeitet das Vorhaben nun weiter. Im Planfeststellungsverfahren erfolgt auf Basis von weiteren detaillierten Planungen die Genehmigung. An diesem Prozess beteiligen sich dann wieder Behörden, Verbände und die Öffentlichkeit. Erst nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens (Planfeststellungsbeschluss) kann das Vorhaben realisiert werden. Die Ergebnisse der nun vorliegenden landesplanerischen Feststellung berücksichtigt die Landesbehörde bei ihrer weiteren Bearbeitung des Vorhabens.

Hier finden Sie die Antragsunterlagen und die Dokumente zum Erörterungstermin.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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