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UW Wehrendorf – UW Lüstringen

Die geplante 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannanlagen Wehrendorf und Osnabrück/Lüstringen stellt einen wichtigen Bestandteil der Netzausbaumaßnahmen hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien dar. Der Neubau steht in engem Zusammenhang mit Vorhaben Nr. 2 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG). Dieses sieht die Errichtung einer 380-kV-Leitung zwischen Ganderkesee und Wehrendorf vor. Mittels der Verbindung Wehrendorf - Lüstringen wird die im Landkreis Osnabrück ankommende Windenergie weiter Richtung Süden übertragen.

Für die Trassenführung bieten sich in diesem Teilabschnitt mehrere Varianten an. Die Gemeinde Bissendorf (Landkreis Osnabrück), die zentral im Suchraum liegt, hat daher gemeinsam mit dem Übertragungsnetzbetreiber, der Amprion GmbH, einen dem Raumordnungsverfahren vorgelagerten Trassenfindungsprozess initiiert. Auch die Nachbargemeinde Belm beteiligte sich an dem Verfahren. Gemeinsam entwickelte ein Arbeitskreis im Trassenfindungsprozess 13 Trassenvarianten. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hat in Vorbereitung auf das Raumordnungsverfahren unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Trassenfindungsprozesses Korridore entwickelt und diese für eine nähere Betrachtung vorgeschlagen Als ersten formellen Schritt wurde am 15.07.2015 der Umfang der notwendigen Planunterlagen in einer Antragskonferenz mit den betroffenen Gemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erörtert. Mit der Änderung des EnLAG vom 21.12.2015 wurde die Leitung Wehrendorf - Gütersloh als Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung festgelegt.

Eine Teilerdverkabelung ist bei Annäherungen an Wohngebäude, aus naturschutzrechtlichen Gründen und bei Querungen von Bundeswasserstraßen möglich. Auf die im EnLAG geregelten und bestimmten Einzelheiten wird verwiesen.

Auf Basis der neuen gesetzlichen Grundlagen hat Amprion weitergehende Unterlagen erarbeitet, die zum Gegenstand einer ergänzenden Antragskonferenz am 27.04.2016 gemacht worden sind.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Antragskonferenzen vom 15.07.2015 und 27.04.2016 ist Amprion durch die obere Landesplanungsbehörde der Untersuchungsrahmen mitgeteilt worden. Hierin ist festgelegt, welche Varianten zu untersuchen sind und welche Informationen die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren enthalten sein müssen.

Die Unterlagen zu den Antragskonferenzen, die Ergebnisniederschriften der Antragskonferenzen und den genannten Untersuchungsrahmen finden Sie hier.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 03.05.2019 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die Antragsunterlagen der Beteiligung finden Sie hier.

Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren wurde zu den eingegangenen Stellungnahmen am 19.12.2019 ein Erörterungstermin durchgeführt. Die Synopse mit einer Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der beteiligten Verbände und Vereinigungen mit Rückäußerungen des Vorhabenträgers, ein ergänzendes Dokument und ein Informationsschreiben sowie die Präsentation und den Ergebnisvermerk des Erörterungstermins sind als Download verfügbar..

Im Nachgang zum Erörterungstermin haben fachliche Abstimmungen mit den zuständigen Denkmalpflegebehörden stattgefunden. Für diese Gespräche hat Amprion durch das Büro Lenné3D GmbH eine 3D-Visualisierung erstellen lassen. Dokumente dazu sind als Download verfügbar.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser Ems hat am 28. Mai 2020 das Raumordnungsverfahren für die Planung des Abschnitts Umspannanlage Bad Essen/Wehrendorf - Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen der 380-kV-Leitung Gütersloh – Lüstringen – Wehrendorf der Übertragungsnetzbetreiberin Amprion GmbH abgeschlossen.

Es wurde ein Korridor landesplanerisch festgestellt, der zwischen der Umspannanlage Bad Essen/Wehrendorf und dem Punkt Krevinghausen (Gemeinde Bissendorf) mit kleinräumigen Anpassungen im Trassenraum der bestehenden und abzubauenden 220-kV-Leitung sowie ab Krevinghausen bis südlich des Alt Schledehauser Bergs als Freileitung verläuft, westlich an Schledehausen vorbei führt und ab einem Bereich nördlich von Hengstbrink (Gemeinde Bissendorf) zwischen Hengstbrink und Wissingen nach Westen über Natbergen zur Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen erdverkabelt wird (Korridor B).

Für einen Bereich westlich von Schledehausen (Gemeinde Bissendorf) hat das Amt für regionale Landesentwicklung festgestellt, dass eine Freileitung in dem von Amprion beantragten Korridor wegen der Vorgaben des Denkmalschutzes fachrechtlich nicht zulässig ist. Um die Raum- und Umweltverträglichkeit des Vorhabens sicherzustellen, ist im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zu prüfen, ob bei einer Leitungsführung kleinräumig westlich außerhalb von Korridor B in Freileitungsbauweise eine Vereinbarkeit mit den Vorgaben des Denkmalschutzes erreicht werden kann, da die Freileitungstechnik nach den bundesrechtlichen Regelungen die Regeltechnik ist. Wenn im Zuge des Planfeststellungsverfahrens festgestellt wird, dass diese nach Westen verschobene, hinsichtlich des Belangs Denkmalschutz fachrechtlich genehmigungsfähige Freileitungstrassierung wegen Wohngebäudeannäherungen das Erfordernis einer Teilerdverkabelung auslöst, so ist die von der Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen bis Hengstbrink vorgesehene Teilerdverkabelung mit einem möglichst geradlinigen Verlauf Richtung Umspannanlage Bad Essen/Wehrendorf zu verlängern.

Insgesamt hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems einen ca. 20,2 km langen Korridor landesplanerisch festgestellt, der sich wie folgt gliedert:

· ca. 8,4 km Teilerdverkabelung

· ca. 8,9 km Freileitung

· ca. 2,9 km Prüfung Verschiebung/Teilerdverkabelung im Planfeststellungsverfahren

Die Landesplanerische Feststellung und die dazugehörigen Karten sind als Download verfügbar (s. Downloadspalte rechts).

Für die geplante Leitung wird die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens ein Planfeststellungsverfahren durchführen.



Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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