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Endausbau Energiespeicher Etzel - Stand: Juni 2014

Der Vorhabenträger, die IVG Caverns GmbH (IVG), betreibt seit den 1970er Jahren am Standort Etzel, Gemeinde Friedeburg, Landkreis Wittmund eine Kavernenspeicheranlage zur Untergrundspeicherung von Rohöl. Seit den 1990er Jahren wird auch Erdgas gespeichert.

Über einen fakultativen Rahmenbetriebsplan – zuletzt verlängert und ergänzt mit Betriebsplanzulassung vom 12. Januar 2007 – wurden insgesamt 144 Kavernenstandorte genehmigt. Davon sind 99 Standorte mit Sonderbetriebsplan Bohren bereits im Detail zugelassen. Der Großteil dieser Kavernen ist gebaut und von der IVG an verschiedene europäische Energieversorgungsunternehmen langfristig vermietet.

Die IVG beabsichtigt, über die mit Sonderbetriebsplan Bohren genehmigten 99 Kavernen hinaus den Bau der verbleibenden 45 Kavernen zur Speicherung von Gas und flüssigen Kohlenwasserstoffen innerhalb des dafür geologisch geeigneten Feldes.

Für diese Planung bereitet die Raumordnungsbehörde ein Raumordnungsverfahren vor.

In dem Raumordnungsverfahren wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft, ob der geplante Endausbau des Energiespeichers Etzel mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt.

Als ersten Schritt hatte die damalige Regierungsvertretung Oldenburg am 09.04.2013 Erforderlichkeit und Gegenstand des Raumordnungsverfahrens sowie den Umfang der notwendigen Verfahrensunterlagen in einer sogenannten Antragskonferenz mit den betroffenen Gemeinden, Fachbehörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange erörtert. Zur Vorbereitung der Antragskonferenz hatte der Vorhabenträger die nebenstehende Unterlage mit einem Vorschlag zur Festlegung des sachlichen und räumlichen Untersuchungsrahmens vorgelegt. Basierend auf den Beratungen in der Antragskonferenz und den eingegangenen Stellungnahmen hat die damalige Regierungsvertretung Oldenburg mit Schreiben vom 06.08.2013 den sachlichen und räumlichen Untersuchungsrahmen für die vorzulegenden Verfahrensunterlagen festgelegt. Dieser ist Grundlage für die vom Vorhabenträger für die Einleitung des Raumordnungsverfahrens vorzulegenden Verfahrensunterlagen. Er beinhaltet neben den zu prüfenden Alternativen, die Abgrenzung des Untersuchungsraumes sowie die erforderlichen konkreten Untersuchungsinhalte und -methoden.

Die Verfahrensunterlagen werden zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens öffentlich ausgelegt werden und im Internet veröffentlich werden. Damit verbunden besteht für jedermann die Möglichkeit Anregungen und Hinweise zu der Planung vorzutragen. Wann das Raumordnungsverfahren eingeleitet wird ist offen.

Das Raumordnungsverfahren endet mit einer landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Diese ist bei Genehmigungen, Planfeststellungen und sonstigen behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen. Sie entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung (d.h. sie ist nicht justiziabel), sondern ist eine gutachterliche Stellungnahme zur Raumverträglichkeit des Vorhabens für nachfolgende Verfahren.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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