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Raumordnungsverfahren

Ein zentrales Instrument zur Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen ist das Raumordnungsverfahren.

Ein Raumordnungsverfahren wird im Regelfall von der unteren Landesplanungsbehörde für Vorhaben durchgeführt, die raumbedeutsam sind und überörtliche Bedeutung haben. Dies können zum Beispiel die Errichtung von Bundesfernstraßen, Schienenstrecken, Feriendörfern oder Einkaufszentren sein.

Bei Vorhaben von übergeordneter Bedeutung kann das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die Durchführung des Raumordnungsverfahrens an sich ziehen.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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