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Vereinfachte Flurbereinigung Middoge-Tettens

Landkreis Friesland


Verfahrensname

Middoge-Tettens

Verfahrensart

§ 86 FlurbG – Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2799

Teilnehmerzahl

227

Größe des Flurbereinigungsgebietes

1579 ha

Middoge-Tettens Bildrechte: ArL Weser-Ems

Schwerpunktziele

In dem Verfahrensgebiet „Middoge-Tettens“ entsprechen die landwirtschaftlichen Wege nicht den Anforderungen an eine zeitgemäße Erschließung der landwirtschaftlichen Grundstücke. Diese Wege haben für die landwirtschaftlichen Betriebsstätten eine sehr hohe Bedeutung, sind zugleich aber in weiten Teilen unzureichend befestigt. Aus diesem Grund soll mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren die Tragfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Wege verbessert und somit eine anforderungsgerechte und zukunftsorientierte Wegebefestigung realisiert werden. Simultan geht mit der Verbesserung des Wegenetzes auch eine Aufwertung der Infrastruktur für Zwecke der Naherholung und den Tourismus einher. Des Weiteren soll die Wirtschaftskraft der Betriebe durch eine Optimierung der Bewirtschaftungseinheiten verbessert werden. Durch das Instrument der Flurbereinigung sollen diese Strukturprobleme behoben werden, damit der Arbeitszeitbedarf reduziert und somit die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe gefördert wird.

Nebenziele

Die in dem Verfahrensgebiet auftretenden Landnutzungskonflikte sollen durch die Flurbereinigung aufgelöst werden, um die Grundlage für eine geordnete Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe zu schaffen. Weiterhin sollen durch die Bodenordnung gemeindliche Planungen unterstützt, die bestehende Erholungsfunktion des Raumes gefördert sowie die Belange des Naturschutzes verfolgt werden. So werden mit Hilfe des Bodenmanagements Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung der Marschengewässer in dem Verfahrensgebiet durchgeführt. Die Ausweisung eines einseitigen Gewässerrandstreifens entlang des Tettenser Tiefs sowie der punktuellen Aufweitung entlang mehrerer sich im Verfahrensgebiet befindlicher Gewässer II. Ordnung sollen dem Schutz und der ökologischen Verbesserung der Fließgewässer dienen. Außerdem ist die Entwicklung eines extensiv genutzten Grünlandkomplexes vorgesehen. Diese raumbeanspruchende Planung wird im Rahmen des Flächenmanagements der Flurbereinigung unterstützt.

Durch den integralen Ansatz der Bodenordnungsverfahren kann außerdem den nachteiligen Auswirkungen des Strukturwandels im ländlichen Raum wirkungsvoll für die Zukunft begegnet werden.

Die konkurrierenden Nutzungsansprüche an Grund und Boden (Landwirtschaft, Naturschutz, Gewässerschutz) können nur im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens sozial- und eigentumsverträglich gelöst werden. Aufgabe der Flurbereinigung wird es sein, die Flächen für die geplanten Maßnahmen auszuweisen, die Besitzzersplitterung durch Bodenordnung zu verringern sowie das sehr schlechte ländliche Wegenetz nachhaltig zu verbessern.


Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum/Jahr

Anordnung der Flurbereinigung 21.05.2021

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen

08.04.2022

vorläufige Besitzeinweisung

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung


Aktuelles / Dokumente

Gebietskarte   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Gebietskarte

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernd Casjens

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-243
Fax: +49 4941 176-288

www.arl-we.niedersachsen.de

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