Vereinfachte Flurbereinigung Tettens-Ost
Landkreis Friesland
Verfahrensname
Tettens-Ost
Verfahrensart
§ 86 FlurbG - Vereinfachte Flurbereinigung
Verfahrensnummer
2800
Teilnehmerzahl
178
Größe des Flurbereinigungsgebietes
1353 ha
Schwerpunktziele
Das Flurbereinigungsgebiet „Tettens-Ost“ befindet sich in der Gemeinde Wangerland zwischen den Ortschaften Tettens und Oldorf.
Im Verfahrensgebiet werden die Produktionsbedingungen der Landwirtschaft neben den natürlichen Abgrenzungen im Wesentlichen durch die vorhandenen Flurstrukturen bestimmt. Bedingt durch die Gewässer sind die landwirtschaftlichen Flächen häufig unwirtschaftlich geformt. Die Erschließung landwirtschaftlicher Flächen erfolgt oft über benachbarte Flächen ohne direkten Wegeanschluss. Das zurzeit unzureichende befestigte und großmaschige Wegenetz hat für die landwirtschaftlichen Betriebe einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund soll mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren die Tragfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Wege verbessert und somit eine anforderungsgerechte Wegebefestigung realisiert werden. Des Weiteren soll die Wirtschaftskraft der Betriebe durch eine Optimierung der Bewirtschaftungseinheiten verbessert werden. Durch das Instrument der Flurbereinigung sollen diese Strukturprobleme behoben werden, damit der Arbeitszeitbedarf reduziert und somit die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe gefördert wird.Nebenziele
Die in dem Verfahrensgebiet auftretenden Landnutzungskonflikte sollen durch die Flurbereinigung aufgelöst werden, um die Grundlage für eine geordnete Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe zu schaffen. Durch die Lage in einer sich weiter entwickelnden Urlaubsregion findet im Sommer eine überdurchschnittliche Nutzung der Wirtschaftswege durch Fahrradfahrer statt. Daher sollen durch die Bodenordnung gemeindliche Planungen unterstützt, die bestehende Erholungsfunktion des Raumes gefördert sowie die Belange des Naturschutzes verfolgt werden.
Mit Hilfe des Bodenmanagements werden Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung der Marschengewässer in dem Verfahrensgebiet durchgeführt. Durch die Herstellung von breiten Uferrandstreifen und durch geeigneten Maßnahmen zur Aufwertung soll die natürliche Eigendynamik des Gewässers wiederhergestellt werden. Zur Realisierung dieser für die EG-WRRL bedeutsamen Maßnahmen müssen landwirtschaftlich hochwertige Böden beansprucht werden. Um diesen Nutzungskonflikt zwischen der Landwirtschaft und den Planungen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft zu vermeiden, soll mit dem Instrument der Flurbereinigung ein eigentumsverträgliches Flächenmanagement durchgeführt werden.
Die konkurrierenden Nutzungsansprüche an Grund und Boden durch z.B. Landwirtschaft, kommunaler Gemeinbedarf, Tourismus, Naturschutz und Gewässerschutz in einem Landnutzungskonflikt und können nur im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens sozial- und eigentumsverträglich gelöst werden. Aufgabe der Flurbereinigung wird es sein, die Flächen für die geplanten Maßnahmen auszuweisen, die Besitzzersplitterung durch Bodenordnung zu verringern sowie das sehr schlechte ländliche Wegenetz nachhaltig zu verbessern.Verfahrensablauf
Verfahrensschritt |
Datum / Jahr |
Anordnung der Flurbereinigung |
03.07.2025 |
Feststellung der Wertermittlungsergebnisse |
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Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen |
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vorläufige Besitzeinweisung |
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Vorlage des Flurbereinigungsplanes |
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(vorzeitige) Ausführungsanordnung |
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Berichtigung des Liegenschaftskatasters |
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Grundbuchberichtigung |
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Schlussfeststellung |
Gebietskarte
Einleitung der vereinfachten Flurbereinigung gem. § 86 FlurbG
Hinweisbekanntmachung
(PDF, 0,21 MB)
Einleitungsbeschluss
(PDF, 2,72 MB)
Anlage zum Einleitungsbeschluss
(PDF, 0,20 MB)
Verzeichnis der am Verfahren beteiligten Flurstücke
(PDF, 0,12 MB)
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Herr Bernd Casjens
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-243
Fax: +49 4941 176-288