Niedersachsen klar Logo

Vereinfachte Flurbereinigung Tettens-Ost

Landkreis Friesland


Verfahrensname

Tettens-Ost

Verfahrensart

§ 86 FlurbG - Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2800

Teilnehmerzahl

178

Größe des Flurbereinigungsgebietes

1353 ha

Flurbereinigung Tettens-Ost   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Schwerpunktziele

Das Flurbereinigungsgebiet „Tettens-Ost“ befindet sich in der Gemeinde Wangerland zwischen den Ortschaften Tettens und Oldorf.

Im Verfahrensgebiet werden die Produktionsbedingungen der Landwirtschaft neben den natürlichen Abgrenzungen im Wesentlichen durch die vorhandenen Flurstrukturen bestimmt. Bedingt durch die Gewässer sind die landwirtschaftlichen Flächen häufig unwirtschaftlich geformt. Die Erschließung landwirtschaftlicher Flächen erfolgt oft über benachbarte Flächen ohne direkten Wegeanschluss. Das zurzeit unzureichende befestigte und großmaschige Wegenetz hat für die landwirtschaftlichen Betriebe einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund soll mit dem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren die Tragfähigkeit der landwirtschaftlich genutzten Wege verbessert und somit eine anforderungsgerechte Wegebefestigung realisiert werden. Des Weiteren soll die Wirtschaftskraft der Betriebe durch eine Optimierung der Bewirtschaftungseinheiten verbessert werden. Durch das Instrument der Flurbereinigung sollen diese Strukturprobleme behoben werden, damit der Arbeitszeitbedarf reduziert und somit die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe gefördert wird.

Nebenziele

Die in dem Verfahrensgebiet auftretenden Landnutzungskonflikte sollen durch die Flurbereinigung aufgelöst werden, um die Grundlage für eine geordnete Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe zu schaffen. Durch die Lage in einer sich weiter entwickelnden Urlaubsregion findet im Sommer eine überdurchschnittliche Nutzung der Wirtschaftswege durch Fahrradfahrer statt. Daher sollen durch die Bodenordnung gemeindliche Planungen unterstützt, die bestehende Erholungsfunktion des Raumes gefördert sowie die Belange des Naturschutzes verfolgt werden.

Mit Hilfe des Bodenmanagements werden Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung der Marschengewässer in dem Verfahrensgebiet durchgeführt. Durch die Herstellung von breiten Uferrandstreifen und durch geeigneten Maßnahmen zur Aufwertung soll die natürliche Eigendynamik des Gewässers wiederhergestellt werden. Zur Realisierung dieser für die EG-WRRL bedeutsamen Maßnahmen müssen landwirtschaftlich hochwertige Böden beansprucht werden. Um diesen Nutzungskonflikt zwischen der Landwirtschaft und den Planungen des Naturschutzes und der Wasserwirtschaft zu vermeiden, soll mit dem Instrument der Flurbereinigung ein eigentumsverträgliches Flächenmanagement durchgeführt werden.

Die konkurrierenden Nutzungsansprüche an Grund und Boden durch z.B. Landwirtschaft, kommunaler Gemeinbedarf, Tourismus, Naturschutz und Gewässerschutz in einem Landnutzungskonflikt und können nur im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens sozial- und eigentumsverträglich gelöst werden. Aufgabe der Flurbereinigung wird es sein, die Flächen für die geplanten Maßnahmen auszuweisen, die Besitzzersplitterung durch Bodenordnung zu verringern sowie das sehr schlechte ländliche Wegenetz nachhaltig zu verbessern.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum / Jahr

Anordnung der Flurbereinigung

03.07.2025

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen


vorläufige Besitzeinweisung

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung


Gebietskarte   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Gebietskarte

Öffentliche Bekanntmachung in der Flurbereinigung Tettens-Ost, Landkreis Friesland

Einleitung der vereinfachten Flurbereinigung gem. § 86 FlurbG

  Hinweisbekanntmachung
(PDF, 0,21 MB)

  Einleitungsbeschluss
(PDF, 2,72 MB)

  Anlage zum Einleitungsbeschluss
(PDF, 0,20 MB)

  Verzeichnis der am Verfahren beteiligten Flurstücke
(PDF, 0,12 MB)

  Gebietskarte
(PDF, 7,61 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernd Casjens

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-243
Fax: +49 4941 176-288

www.arl-we.niedersachsen.de

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln