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UW Lüstringen – Pkt. Melle

Zwischen den Umspannwerken Lüstringen und Gütersloh plant die Amprion GmbH die Errichtung einer 380-kV-Höchstspannungsleitung. Die Verbindung ist Teil des Vorhabens Nr. 16 der Anlage zu § 1 Abs. 1 des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG). Für den niedersächsischen Teil ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zuständig.
Für den Abschnitt zwischen Lüstringen und Melle wurde am 10.09.2014 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Seinerzeit war eine durchgehende Freileitung Gegenstand der Planung. Die Unterlagen von 2014 finden Sie hier.

Mit der Änderung des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) vom 21.12.2015 wurde die Leitung Wehrendorf - Gütersloh als Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung festgelegt. Eine Teilerdverkabelung ist bei Annäherungen an Wohngebäude, aus naturschutzrechtlichen Gründen und bei Querungen von Bundeswasserstraßen möglich. Auf die im EnLAG geregelten und bestimmten Einzelheiten wird verwiesen.

Auf Basis der neuen gesetzlichen Grundlagen wurde am 27.04.2016 eine ergänzende Antragskonferenz durchgeführt.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der ergänzenden Antragskonferenz ist Amprion durch die obere Landesplanungsbehörde der Untersuchungsrahmen mitgeteilt worden. Hierin ist festgelegt, welche Varianten zu untersuchen sind und welche Informationen die Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren enthalten sein müssen.
Die zusätzliche Unterlage zur ergänzenden Antragskonferenz, die Ergebnisniederschriften der Antragskonferenz und der genannte Untersuchungsrahmen finden Sie hier.

Nach Fertigstellung der Unterlagen wurde am 22.03.2018 ein erneutes Beteiligungsverfahren eingeleitet. Im Anschluss an das Beteiligungsverfahren wurde zu den eingegangenen Stellungnahmen ein Erörterungstermin durchgeführt. Die Antragsunterlagen der erneuten Beteiligung sowie des Erörterungstermins finden Sie hier.

Infolge des durchgeführten Beteiligungsverfahrens und des Erörterungstermins wurden die Antragsunterlagen hinsichtlich der zwei Alternativkorridore 2 und 3 im Übergangsbereich Stadt und Landkreis Osnabrück ergänzt. Zu diesen Unterlagen wurde am 01.02.2019 ein erneutes Beteiligungsverfahren eingeleitet. Diese ergänzenden Antragsunterlagen finden Sie hier.

Im Anschluss an das erneute Beteiligungsverfahren wurde am 21.08.2019 zu den eingegangenen Stellungnahmen ein Erörterungstermin durchgeführt. Die Synopse mit einer Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der beteiligten Verbände und Vereinigungen mit Rückäußerungen des Vorhabenträgers sowie die Präsentation und den Ergebnisvermerk des Erörterungsterminsfinden Sie hier.

Für den Erörterungstermin im Raumordnungsverfahren des Teilabschnitts UW Wehrendorf – UW Lüstringen am 19.12.2019 hat Amprion ein zusätzliches Dokument erstellt. In diesem werden die Korridore für den Teilabschnitt UW Wehrendorf – UW Lüstringen mit den Alternativkorridoren 2 und 3 für den südlich angrenzenden Teilabschnitt UW Lüstringen – Pkt. Melle gemeinsam betrachtet. Dabei wurde eine insgesamt möglichst raum- und umweltverträgliche Korridorführung gesucht. Dieses Dokument finden Sie hier.

Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser Ems hat am 19. Februar 2020 das Raumordnungsverfahren für die Planung des Abschnitts Melle (Pkt. Königsholz/Landesgrenze Niedersachsen/Nordrhein-Westfalen) – Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen der 380-kV-Leitung Gütersloh – Lüstringen – Wehrendorf der Übertragungsnetzbetreiberin Amprion GmbH abgeschlossen.

Es wurde ein Korridor landesplanerisch festgestellt, der

· zwischen der Umspannanlage Osnabrück/Lüstringen und einem Punkt nördlich von Georgsmarienhütte-Mündrup als Erdkabel realisiert wird (Korridor 3) und
· weiter Richtung Süden bis zur Landesgrenze mit kleinräumigen Anpassungen im Trassenraum der bestehenden und abzubauenden 220-kV-Leitung verläuft.

Für die Bereiche Borgloh (Gemeinde Hilter) und Placke (Stadt Melle) hat das Amt für regionale Landesentwicklung festgestellt, dass eine Querung des 400 m Abstandsbereichs zu Wohnsiedlungsflächen mit einer Freileitung nicht raumverträglich ist. Die Leitung würde sich bei Umgehung dieser Abstandsbereiche Wohnhäusern im Außenbereich nähern. Für diese Abschnitte ist im Planfeststellungsverfahren eine Teilerdverkabelung zu prüfen, da keine überwiegenden Gründe erkennbar sind, die die Realisierung einer Freileitung rechtfertigen könnten. Eine Freileitung ist in diesen Bereichen nur dann die raum- und umweltverträglichere Alternative, wenn im Zuge des Planfeststellungsverfahren Gründe erkennbar würden, wonach eine Teilerdverkabelung nicht genehmigungsfähig ist.
Wesentliche Themen, mit denen sich das Amt für regionale Landesentwicklung im Zuge des Raumordnungsverfahrens beschäftigt hat, sind der Schutz der Wohnbebauung und des Wohnumfeldes sowie der Landschaft (Landschaftsbild und Erholungsnutzung). Bei allen Abschnitten wurde intensiv geprüft, ob eine Teilerdverkabelung rechtlich zulässig und geboten ist.
Insgesamt hat das Amt für regionale Landesentwicklung einen ca. 25 km langen Korridor landesplanerisch festgestellt, der sich wie folgt gliedert:

· 8,2 km Teilerdverkabelung
· 11,2 km Freileitung
· 5,6 km Prüfung Teilerdverkabelung im Planfeststellungsverfahren

Die Landesplanerische Feststellung und die dazugehörigen Karten sind als Download verfügbar (s. Downloadspalte rechts).


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Bernhard Heidrich

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-474

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