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Raumordnungsverfahren für eine Rohrfernleitungsanlage zur überregionalen Ent-sorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier in die Nordsee

Die K+S KALI GmbH stellt im hessisch-thüringischen Kalirevier aus untertägig gewonnenen Kalirohsalzen kalium- und magnesiumhaltige Mineraldünger und Industrieprodukte sowie Produkte für den Lebensmittel-, Futtermittel- und Pharmabereich her. Hierbei entstehen u.a. nicht weiter verwertbare feste Rückstände und Salzabwässer, die bislang in den Untergrund verpresst bzw. über das Gewässersystem Werra / Weser entsorgt werden. Die K+S KALI GmbH plant zur überregionalen Entsorgung dieser Salzabwässer u. a. eine Rohrfern­leitungsanlage vom Standort Hattorf (Hessen) bis zu einer Einleitstelle in die Nordsee/Jade bei Wilhelmshaven und beabsichtigt hierfür die Durchführung eines ROV zu beantragen.

Aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters werden für das Vorhaben in den Bundes­ländern Hessen, Nordrhein Westfalen und Niedersachsen jeweils eigenständige ROV erforderlich sein.

Eine Beschreibung des Vorhabens und möglicher Korridoralternativen sowie einen Vorschlag des Vorhabensträgers für den Untersuchungsrahmen im Raumordnungsverfahren kann den nebenstehenden Dokumenten entnommen werden.

Die Raumordnungsbehörde hat zunächst auf dieser Grundlage Art und Umfang der vom Vorhabensträger vorzulegenden Unterlagen bestimmen. Zu diesem Verfahrenschritt im Vorfeld eines Raumordnungs­verfahrens wurden alle betroffenen Kommunen, die berührten Träger öffentlicher Belange, sowie die nach § 3 Umweltrechts­behelfs­gesetz vom Land anerkannten Naturschutzvereinigungen im Rahmen von Antragskonferenzen beteiligt. Der räumliche und sachliche Untersuchungsrahmen wurde von der Raumordnungsbehörde inzwischen festgelegt und kann hier eingesehen werden.

Auf Antrag des Vorhabenträgers wird das Raumordnungsverfahren nach Fertigstellung der Verfahrensunterlagen förmlich eingeleitet. Zentrale Bestandteile der Verfahrensunterlagen werden die Herleitung einer geeigneten Einleitstelle in die Nordsee sowie die Prüfung von vier alternativen Trassenkorridoren sein. Für eine sog. Vorzugsalternative wird der Vorhabensträger die Prüfung der Raumverträglichkeit beantragen. In dem sich anschließenden Beteiligungs­verfahren können die betroffenen Kommunen, die Träger öffentlicher Belange, die Verbände sowie die Öffentlichkeit zu dem Vorhaben Stellung nehmen. Die Verfahrensunterlagen werden hierzu auf dieser Internetseite zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Voraussetzung für die förmliche Einleitung des Raumordnungsverfahrens ist weiterhin, dass die wasserrechtliche Erlaubnisfähigkeit einer Abwassereinleitung positiv festgestellt worden ist. Dies ist in einem eigenständigen wasserrechtlichen Verfahren vorab zu klären.

Das Raumordnungsverfahren endet nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen mit der landesplanerischen Feststellung zur Raumverträglichkeit des Vorhabens. Diese ist im anschließenden Zulassungsverfahren für die Rohrfernleitung zu berücksichtigen. Die landes­planerische Feststellung wird ebenfalls veröffentlicht werden und auch den Umgang mit den im Raumordungsverfahren vorgebrachten Stellungnahmen dokumentieren.


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