Artikel-Informationen
erstellt am:
22.12.2025
– Az. 29801-029801-NZIA-1350/2025 7802/2025-42862/2025 –
Die StK erarbeitet zurzeit den Ausweisungsbeschluss für die Anerkennung des Nordwesten Deutschlands als Net Zero Valley. Dieser unterliegt gemäß Artikel 17 Abs. 2 Buchst. c der Verordnung (EU) 2024/1735 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems zur Fertigung von Netto-Null-Technologien und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1724 (ABl. L, 2024/1735, 28.6.2024; 2025/90111, 5.2.2025), geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/1463 der Kommission vom 23. Mai 2025 (ABl. L, 2025/1463, 28.7.2025), einer Strategischen Umweltprüfung bezüglich der zur industriellen Nutzung vorgesehenen Flächen des geplanten Net Zero Valleys.
Gegenwärtig wird eine solche Strategische Umweltprüfung für das Net Zero Valley „Net Zero Nordwest Deutschland“ durchgeführt. In diesem Rahmen wurde nach § 40 UVPG i. d. F. vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 25.11.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 282), ein Umweltbericht erstellt. In diesem werden die voraussichtlich durch das Vorhaben entstehenden erheblichen Umweltauswirkungen beschrieben und bewertet.
Im Rahmen des Verfahrens ist nach § 42 UVPG eine Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. Gemäß § 42 UVPG wird die Öffentlichkeit über die Auslegung der relevanten Unterlagen informiert und erhält Gelegenheit, sich zu dem Vorhaben zu äußern. Die folgenden Unterlagen werden zur Einsicht bereitgestellt:
– Entwurf des Plans oder Programms: Antrag auf Anerkennung des Net-Zero Valleys,
– Entwurf des Umweltberichts gemäß § 40 UVPG.
Die Unterlagen können im Zeitraum vom 22.12.2025 bis einschließlich 22.01.2026 an folgenden Orten eingesehen werden:
– im UVP-Portal des Landes Niedersachsen unter folgendem Link:
https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=c15055a0-c79d-40ef-89ac-278c9cbb2e70
– beim Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg, im Raum 243, montags bis freitags (außer an Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.2025) in der Zeit von 8.30 bis 12.30 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 0441 9215-419.
Äußerungen zu den Unterlagen können bis einen Monat nach dem Auslegungszeitraum, bis einschließlich zum 23.02.2026, – per E-Mail an netzerovalley@regionalplan-uvp.de, – per Post an regionalplan & uvp, Grulandstraße 2, 49832 Freren, oder – zur Niederschrift bei den oben aufgeführten Standorten der Auslegung abgegeben werden.
Darüber hinaus wird auf Folgendes hingewiesen:
– Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind gemäß § 42 Abs. 3 UVPG alle Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
– Entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen lagen der zuständigen Behörde zu Beginn des Beteiligungsverfahrens nicht vor.
– Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG sind bei den in der Bek. bezeichneten Stellen innerhalb der Einwendungsfrist vorzubringen.
– Fristgerecht eingereichte Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Ein Erörterungstermin findet nicht statt.