Niedersachsen klar Logo

Prüfung der Erforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung: Wasserstoffleitung „ETL 1000 Maadesiel/Wilhelmshaven – Etzel“ der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH

Am 29.07.2025 entschied das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, dass für die geplante Wasserstoffleitung Wilhelmshaven – Etzel keine Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) erforderlich ist. Die rund 24 Kilometer lange Wasserstoffleitung der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH soll vom Einspeisepunkt in Wilhelmshaven-Rüstersieler Groden bis zum Kavernenspeicher Etzel (Gemeinde Friedeburg, Landkreis Wittmund) verlaufen. Die geplante Leitung hat einen Durchmesser von 1200 Millimetern. Eine zusätzliche Stichleitung (200 Millimeter Durchmesser) soll über rund 2,5 Kilometer von Maadesiel (Stadt Wilhelmshaven) bis zum Einspeisepunkt der Hauptleitung führen. Das Vorhaben ist Teil des geplanten deutschlandweiten Wasserstoff-Kernnetzes. Die Inbetriebnahme der Leitung soll bis Ende 2027 erfolgen.

Für das Vorhaben hatte die Gasunie Deutschland Transport Services GmbH am 04.04.2025 gegenüber dem Amt für regionale Landesentwicklung angezeigt, auf die Durchführung einer RVP gemäß § 15 Absatz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) verzichten zu wollen. Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems informierte die Träger der Regionalplanung der betroffenen Landkreise Wittmund und Friesland sowie der kreisfreien Stadt Wilhelmshaven über die Planungen und gab diesen die Möglichkeit, sich zur Erforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung zu äußern.

Die zuständige Landesplanungsbehörde soll laut § 15 Absatz 4 Satz 4 ROG eine RVP einleiten, wenn sie erwartet, dass die Planung im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung beziehungsweise die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu raumbedeutsamen Konflikten führen wird. Von der Durchführung einer RVP soll gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) unter anderem zudem „insbesondere abgesehen werden […], wenn die Planung oder Maßnahme räumlich und sachlich hinreichend konkreten Zielen der Raumordnung entspricht oder widerspricht“.

Zur Prüfung der Verzichtsanzeige forderte das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zusätzliche Unterlagen bei der Vorhabenträgerin an. Nach deren Vorlage bestätigte das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH am 29.07.2025 die Nichterforderlichkeit einer Raumverträglichkeitsprüfung für die Wasserstoffleitung Wilhelmshaven – Etzel. Nach Einschätzung der Behörde sind für den überwiegenden Teil der geplanten Trasse keine raumbedeutsamen Konflikte mit den Erfordernissen der Raumordnung oder anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu erwarten. Dies liegt unter anderem daran, dass der anvisierte Trassenkorridor überwiegend in Bündelung zu bestehender linearer Infrastruktur wie anderen Gasleitungen angelegt ist. Dadurch fällt die Betroffenheit bislang unbelasteter Räume gering aus. Der geplante Trassenkorridor ist aus der anliegenden Karte ersichtlich.

Auf dem Gebiet der Stadt Wilhelmshaven konnte für einen etwa einen Kilometer langen Abschnitt der Hauptleitung nicht nachgewiesen werden, dass dieser im Einklang mit dem dortigen Vorranggebiet hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen steht. Die Gewährung des Verzichts auf eine Raumverträglichkeitsprüfung fußt für diesen Abschnitt auf dem zitierten § 9 Abs. 2 Satz 1 NROG und eröffnet der Vorhabenträgerin die Möglichkeit, Belege für eine Vereinbarkeit mit dem betroffenen Ziel der Raumordnung im Planfeststellungsverfahren vorzulegen.

Für das Planfeststellungsverfahren, in dem der konkrete Trassenverlauf festgelegt wird, ist das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zuständig.


Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Christian Behrens

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-460

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln