Offshore-Netzanbindungssystem BalWin5 (NOR 9-4), Landabschnitt
Die TenneT Offshore GmbH plant mit dem Offshore-Netzanbindungssystem (ONAS) NOR-9-4 (BalWin5) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine weitere Offshore-Netzanbindung von der Nordsee kommend bis zum Netzverknüpfungspunkt Werderland.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und den Inhalten der Planung können Sie der nebenstehenden Unterlage entnehmen.
Da es sich um ein Vorhaben von übergeordneter Bedeutung handelt, hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL WE) als obere Landesplanungsbehörde nach Einbindung der berührten unteren Landesplanungsbehörden die Zuständigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 4 NROG am 26.05.2025 an sich gezogen.
Für das Vorhaben hat die TenneT Offshore GmbH am 14.07.2025 gegenüber dem ArL WE angezeigt, auf die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) gemäß § 15 Absatz 4 ROG verzichten zu wollen.
Das ArL WE hat der Vorhabenträgerin mitgeteilt, dass eine Konferenz nach § 10 (2) Satz 2 NROG erforderlich ist. Sie dient der Feststellung der Vollständigkeit der von der Vorhabenträgerin vorgelegten Verfahrensunterlage sowie zur Abschätzung des Konfliktpotenzials des angezeigten Vorhabens und damit der Prüfung der Erforderlichkeit einer RVP.
Die Landesplanungsbehörde soll eine RVP einleiten, wenn sie erwartet, dass das Vorhaben zu raumbedeutsamen Konflikten mit den Erfordernissen der Raumordnung oder mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen führen wird. (§ 15 Abs. 4 Satz 3 ROG).
Im Nachgang zur Konferenz nach § 10 (2) Satz 2 NROG hat das ArL WE bestätigt, dass für das Vorhaben BalWin5 keine RVP erforderlich ist.
Insgesamt ist nicht zu befürchten, dass das Projekt BalWin5 im Hinblick auf die in § 15 Abs. 1 ROG genannten Kriterien zu raumbedeutsamen Konflikten führen wird. Aus Sicht der oberen Landesplanungsbehörde würde die Durchführung einer RVP zu keinem Erkenntnisgewinn und demnach zu keinem anderen Ergebnis führen.
Für das Planfeststellungsverfahren, in dem der konkrete Trassenverlauf festgelegt wird, ist das Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig.
Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Frau Karin Flemming
Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-471

