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Unternehmensflurbereinigung A 20 - Mentzhausen: Ergebnisse der Wertermittlung werden ausgelegt

Nächsten Schritt in der Flurbereinigung A 20 – Mentzhausen erreicht


Im Unternehmens-Flurbereinigungsverfahren A 20 – Mentzhausen sind die Arbeiten zur Wertermittlung abgeschlossen. Nachdem im September 2018 der Flurbereinigungsbeschluss erlassen wurde, wird nun ein weiterer Schritt in der Verfahrensbearbeitung getan. Als Grundlage für die Flächenverlegung in der Flurbereinigung liegen die hierfür erforderlichen Tauschwerte für landwirtschaftliche Flächen vor und werden in Form von Karten und Luftbildern präsentiert. Zur Vorstellung und Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse sowie zur Anhörung der Grundstückseigentümer finden Einzelgespräche am Dienstag, 17.03.2020 (9:00-12:00, 14:00-16:00 Uhr), am Mittwoch, 18.03.2020 (zu gleicher Zeit) und am Donnerstag, 19.03.2020 (9:00-12:00, 14:00-19:00 Uhr) statt. In der darauffolgenden Woche, von Dienstag, 24.03.2020, bis Donnerstag, 26.03.2020, gelten die gleichen Uhrzeiten. Alle Termine werden im „Dorfgemeinschaftshaus Neustadt“, Neustädter Straße 40 in 26939 Ovelgönne, durchgeführt. Hier stehen Mitarbeiter des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) aus Oldenburg sowie die landwirtschaftlichen Sachverständigen Alfons Lübbers und Wilfried Geils für Auskünfte zur Verfügung.

Nach Auskunft von Projektleiter Gerd Fabian handelt es sich um einen der wichtigsten Termine für die Flurbereinigungsteilnehmer, da hier die Ausgangswerte für eine spätere wertgleiche Abfindung festgelegt werden. Daher stehen den Teilnehmern nicht nur alle Ergebnisse ihrer eigenen Flächen, sondern die aller Teilnehmer zur Einsichtnahme zur Verfügung. Somit sollten auch die Nachbar- und Pachtflächen sowie die Wunschgebiete für eine spätere Abfindung mit in die Betrachtung der Wertermittlungsergebnisse einbezogen werden.

Etwaige Einwendungen gegen die Wertermittlungsergebnisse können die Teilnehmer bereits in den Anhörungsterminen vorbringen. Diese Einwendungen werden dann kurzfristig mit den Teilnehmern und den landwirtschaftlichen Sachverständigen im Felde überprüft. Die Ergebnisse finden Berücksichtigung in der noch in diesem Jahr vorgesehenen Feststellung der Wertermittlungsergebnisse, mit der die Wertermittlung formal abgeschlossen ist. Sollten sich Einwendungen als begründet erweisen, werden alle Teilnehmer durch einen Hinweis in der Wertermittlungsfeststellung auf diese Änderungen hingewiesen. Diese Feststellung kann durch einen Widerspruch angefochten werden.

Die nun ermittelten Werte dienen neben der Vorbereitung und Sicherung wertgleicher Abfindungen u. a. als Grundlage für die Bemessung eventueller Geldausgleiche. Allerdings ist die Bedeutung der Wertermittlung nur auf die Zwecke der Flurbereinigung beschränkt und wird daher später nicht in die öffentlichen Bücher übernommen.

Als Grundlage für die Wertermittlung wurde zusammen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, den landwirtschaftlichen Sachverständigen Lübbers und Geils und dem ArL ein Wertermittlungsrahmen aufgestellt, worin insbesondere alle im Verfahrensgebiet vorhandenen Bodentypen aufgeführt und in einem Verhältnis zueinander gestellt sind. Hierbei wurde die von der Finanzverwaltung im Vorfeld überprüften Bodenbeschreibungen übernommen und nur die Bodenzahlen den heutigen betriebswirtschaftlichen Tauschverhältnissen im Flurbereinigungsgebiet A 20 - Mentzhausen angepasst.

In dem von den landwirtschaftlichen Sachverständigen mit ArL-Mitarbeiter Stephan Kaiser durchgeführten Feldvergleich sind z. B. noch Abschläge für Schattenstreifen oder nachhaltig schlechten Kulturzustand bestimmt worden.

  Bildrechte: ArL Weser-Ems
Stephan Kaiser (Arl Weser-Ems) und die landwirtschaftlichen Sachverständigen Wilfried Geils und Alfons Lübbers (v. l.)

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.03.2020

Ansprechpartner/in:
Rainer Ahlers

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