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Zukunftsräume Niedersachsen

Förderprogramm für zentrale Orte in ländlichen Regionen


Aktuell wird die Richtlinie für das Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ überarbeitet und liegt dem Landesrechnungshof zur Stellungnahme vor. Ein wesentlicher Aspekt der Änderung ist die Erweiterung des Adressatenkreises, sodass auch Kommunen unter 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern antragsberechtigt sind. Der nächste Antragsstichtag ist der 01. September 2025. Interessensbekundungen sind bereits möglich und können bis zum 04. August 2025 eingereicht werden.

Zentrale Orte in ländlichen Räumen stärken

Förderprogramm Zukunftsräume Niedersachsen

Das Programm Zukunftsräume dient der Attraktivitätssteigerung von Mittel- und Grundzentren in ländlichen Räumen. Es zielt speziell auf Vorhaben zur Stärkung der Ankerfunktion der Grund- und Mittelzentren ab, die eine wichtige Versorgungsfunktionen für ihr Umland übernehmen und als wesentliche Motoren der regionalen Entwicklung fungieren.

Mit der Aktualisierung der Richtlinie wurde in 2025 einer inhaltlichen Nachschärfung nachgegangen, die im Wesentlichen die Aufhebung der 10.000 Einwohner*innengrenze als Antragsvoraussetzung beinhaltet. Die Festlegung als zentraler Ort dient zukünftig als maßgebliches Kriterium. Durch die Konzentration der zentralörtlichen Funktionen sind die Grund- und Mittelzentren insbesondere in ländlich geprägten Regionen wichtig für die Sicherung der Daseinsvorsorge.

Was wird gefördert:

Projektförderung (Nr. 2.1 der Richtlinie)

Gefördert werden konkrete investive und nicht-investive Projekte zur Stärkung der Ankerfunktion von Grund- und Mittelzentren für die sie umgebenden ländlichen Räume. Die Projektlaufzeit beträgt maximal drei Jahre. Die Förderquote liegt bei 60 %, für Kommunen mit geringer Steuereinnahmekraft bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 300.000 Euro.

Der Antragsvordruck wird zur Zeit überarbeitet.

Wenn Sie beabsichtigen, einen Projektantrag zu stellen, müssen Sie hierfür mindestens vier Wochen vor dem nächsten Antragsstichtag eine Interessenbekundung einreichen. Das Formular finden Sie in der Infospalte.

Beratung für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte (Nr. 2.2 der Richtlinie)

Bei Bedarf können die Kommunen zusammen mit der Interessenbekundung auch unterstützende Beratungsleistungen für die Ausarbeitung förderfähiger Projekte beantragen. Es können pro Jahr maximal 6 Beratungstage pro Kommune beantragt werden. Die Beratungstage können auf mehrere Projektideen für das Programm Zukunftsräume aufgeteilt werden. Hierzu kann auf einen Pool von Expertinnen und Experten zurückgegriffen werden (siehe Excel-Liste mit Expertinnen und Experten).

Die Förderung kann laufend beantragt werden, hier gibt es keinen Stichtag.

Förderung von Personalausgaben zur Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich Innenstadt-/Zentrenförderung (Nr. 2.3 der Richtlinie)

Unabhängig von konkreten Zukunftsraum-Projekten können Personalausgaben für die Koordination und Abwicklung der eigenen kommunalen Aktivitäten im Bereich der Innenstadt- und/oder Zentrenförderung gefördert werden. Kommunen sollen auf diese Weise befähigt werden, auf die lokalen Gegebenheiten angepasste anderweitige Fördermittel einzuwerben und ihre Vorhaben strukturiert umzusetzen. Förderfähig ist nur die Schaffung zusätzlicher Personalressourcen.

Weitere Informationen finden sie in der Anlage „Anforderung an FDG 2.3 Personal“. Die Förderung beträgt ebenfalls 60 % bzw. 90 %; die Obergrenze der zuwendungsfähigen Ausgaben liegt bei 300.000 Euro. Sowohl für die Förderung von Projekten als auch von personellen Ressourcen gilt eine maximale Laufzeit von drei Jahren. Eine vorherige Interessenbekundung ist nicht erforderlich.

Der Antragsvordruck wird zur Zeit überarbeitet.

Weitere Informationen zur Programmgestaltung und Antragstellung entnehmen Sie den FAQ.

Welche Kommunen sind antragsberechtigt:

Das Programm Zukunftsräume Niedersachsen konzentriert sich auf die Ankerfunktion der Grund- und Mittelzentren in ländlichen Räumen und schließt damit eine Förderlücke. Die Festlegung der Grund- und Mittelzentren ist in den jeweiligen Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROP) bzw. im Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) geregelt. Der Fokus des Projekts muss auf der Stärkung der zentralörtlichen Funktion liegen und damit in einem Grund- oder Mittelzentrum verortet sein. Die Förderwürdigkeitsprüfung erfolgt auf Grundlage der Qualitätskriterien, die in der Richtlinie hinterlegt sind.

Vernetzung:

Besondere Bedeutung im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“ hat die Entwicklung von Ideen durch Erfahrungsaustausch und Vernetzung. Kommunen, die bereits Projekte erfolgreich umgesetzt haben, teilen ihre Erkenntnisse und Ergebnisse, Schwierigkeiten und Erfolgsrezepte. Dafür gibt es zum einen die „Vernetzungsplattform Zukunftsräume“ als digitale Lösung, zum anderen werden Netzwerkkonferenzen ausgerichtet, womit ein regelmäßiger Austausch, sowohl in Präsenz als auch digital unter den Akteuren ermöglicht wird.



  Bildrechte: Niedersächsisches Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.08.2019
zuletzt aktualisiert am:
25.06.2025

Ansprechpartner/in:
Frau Bianca Suhr

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-458
Fax: 0441/9215-9458

http://www.arl-we.niedersachsen.de

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