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Tarchon – zweite HGÜ-Kabelverbindung Deutschland – Großbritannien (Seeabschnitt)

Tarchon Energy Limited hat am 14.08.2025 den Abschnitt des Projekts „Tarchon Interkonnektor“ im niedersächsischen Küstenmeer beim Amt für regionale Landesentwicklung (obere Landesplanungsbehörde) angezeigt und damit erklärt, dass sie keine Raumverträglichkeitsprüfung beantragen.

Die Trasse wird durch den Korridor Langeoog führen. Das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat am 07.05.2024 für acht Offshore-Netzanbindungssysteme (ONAS) in diesem Korridor entschieden, dass zwar erhebliche Beeinträchtigungen zu erwarten, die Ziele der Raumordnung und die fachgesetzlichen Vorgaben jedoch eingehalten werden. Eine Vereinbarkeit mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen ist gegeben.

Dazu sind weitere Informationen hier zu finden.

Mit dem nun geplanten Interkonnektor wird ein geplantes ONAS der Übertragungsnetzbetreiber ersetzt, weshalb sich die Anzahl von acht Systemen in diesem Korridor nicht verändern wird. Da die Auswirkungen auf die Nutzungen und Schutzansprüche im Planungsraum durch den Bau des Tarchon-Systems vergleichbar zu einem ONSA sind, bleibt die positive raumordnerische Abstimmung und Beurteilung zum Korridor Langeoog bestehen.

Auf Seiten der Raumordnungs- und Genehmigungsbehörden gibt es keinen Anlass und keine Begründung, eine Priorisierung von Projekten (ONAS versus Interkonnektor) vorzunehmen, wenn für alle Projekte gleichermaßen eine nachvollziehbare Bedarfsbegründung vorliegt.

Auf Basis der eingereichten Unterlagen hat das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems am 11.09.2025 entschieden, dass die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Mark Aster

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-476

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