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Vereinfachte Flurbereinigung Langholt

Landkreis Leer


Verfahrensname

Langholt

Verfahrensart

§ 86 FlurbG - Vereinfachte Flurbereinigung

Verfahrensnummer

2779

Teilnehmerzahl

320

Größe des Flurbereinigungsgebietes

739 ha

Weg im Flurbereinigungsverfahren Langholt, Landkreis Leer   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Schwerpunktziele

Das Flurbereinigungsgebiet Langholt liegt im Landkreis Leer in der Gemeinde Ostrhauderfehn.
Im Rahmen der Flurbereinigung sollen die Lebens-, Produktions- und Arbeitsbedingungen der hiesigen Landwirtschaft durch agrarstrukturverbessernde Maßnahmen optimiert werden.
Der landwirtschaftliche Grundbesitz im Verfahrensgebiet ist in Teilbereichen durch Streulage gekennzeichnet. Bodenordnerische Maßnahmen, wie die Zusammenlegung von Streuflächen sowie die Verringerung der Hof-Feld-Entfernung, tragen zur Produktivitätssteigerung bei und leisten somit einen Beitrag zu einer zukunftsorientierten Bewirtschaftung.
Die innere Erschließung ist durch ein Netz von Gemeindestraßen und Wirtschaftswegen gegeben. Ein Großteil der Straßen und Wege ist für die heute in der Landwirtschaft üblichen Achslasten nicht mehr ausreichend tragfähig und weist darüber hinaus erhebliche Schäden auf, die die landwirtschaftliche, aber auch die touristische Nutzung einschränken. Die geplanten Wegebaumaßnahmen zielen darauf ab, die landwirtschaftlichen Flächen langfristig zugänglich zu machen, die Erschließung nachhaltig zu gewährleisten und dadurch Arbeitsaufwand sowie Kosten in der Landwirtschaft zu verringern.
Gleichzeitig soll durch die Bodenordnung die gemeindlichen Planungen unterstützt, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt, sowie die Erholungsfunktion gefördert werden. Dazu gehört insbesondere die Umsetzung von Maßnahmen des Sanierungskonzepts für das Burlage-Langholter-Tief.

Nebenziele

Mit der Zielsetzung Moorschutz, Bodenschutz, Artenschutz, Gewässerschutz, Klimaschutz sowie Biotopverbund sind verschiedene Gestaltungsmaßnahmen vorgesehen. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Anlage eines Biotopverbundes durch die Anpflanzung heimischer Laubgehölze, die Schaffung von Extensivgrünland, der naturnahe Waldumbau, die Entwicklung naturnaher Gewässerrandstreifen entlang des Burlage-Langholter-Tiefs, die naturnahe Gewässeraufweitung sowie die Anlage von Wallhecken, einer Streuobstwiese und eines Eichenwaldes.
Die Flurbereinigung zielt darauf ab, Landnutzungskonflikte sozial verträglich und im Einklang mit den Eigentumsverhältnissen zu lösen. Durch den Ausbau von Wegen und die Neuordnung der Flächen wird eine ganzheitliche Weiterentwicklung der Agrarstruktur gefördert und ein Ausgleich zwischen landwirtschaftlichen Interessen und ökologischen Belangen zugunsten der Eigentümer im Gebiet geschaffen.

Verfahrensablauf

Verfahrensschritt

Datum / Jahr

Anordnung der Flurbereinigung


Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

Planfeststellung/ Genehmigung des Planes über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen


vorläufige Besitzeinweisung

Vorlage des Flurbereinigungsplanes

(vorzeitige) Ausführungsanordnung

Berichtigung des Liegenschaftskatasters

Grundbuchberichtigung

Schlussfeststellung


Gebietskarte   Bildrechte: ArL Weser-Ems

Gebietskarte

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Herr Josef Baalmann

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Aurich
Projektleiter
Oldersumer Straße 48
26603 Aurich
Tel: +49 4941 176-242
Fax: +49 4941 176-288

www.arl-we.niedersachsen.de

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