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Hinweise für den Kauf von Landesimmobilien

Die Domänenverwaltung verkauft Grundstücke, die nicht mehr zur Erfüllung von Landesaufgaben benötigt werden. Vor dem Verkauf wird für die Immobilie regelmäßig ein Wertgutachten erstellt.

Der Verkauf wird i.d.R. im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Die Interessentinnen und Interessenten werden gebeten, schriftlich ihr Gebot bis zu einem bestimmten Termin abzugeben und sich dazu zu erklären, bis wann sie sich an ihr Gebot gebunden halten.

Zusammengefasst das Wichtigste:

  • Die Immobilienangebote sind immer freibleibend.
  • Das Domänenamt behält sich vor, ob, wann, mit wem und zu welchen Konditionen der Kaufvertrag abgeschlossen wird.
  • Das Domänenamt behält sich auch vor, einen Finanzierungsnachweis zu verlangen.
  • Gesetzte Fristen sind grundsätzlich keine Ausschlussfristen.
  • Der vereinbarte Kaufpreis muss grundsätzlich spätestens am Tage der Beurkundung auf dem Konto des Domänenamtes eingegangen sein.
  • Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, erfolgt die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.

Wir beraten Sie gern, falls Sie zu Einzelheiten noch weitere Fragen haben!


Domänen/Hofstellen

zurzeit liegen keine Angebote vor

Streubesitzflächen

zurzeit liegen keine Angebote vor.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Jens Meyerhoff

Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems
Markt 15
26122 Oldenburg
Tel: 0441/9215-249
Fax: 0441/9215-370

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