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ILE

Mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) werden Gemeinden unterstützt, die ihre Zukunft gemeinsam mit den Nachbargemeinden gestalten. Gemeinsam sollen sie ihren Standort attraktiv und lebenswert gestalten und sich aktuellen Herausforderungen wie dem demografischen Wandel, der Energiewende oder dem vorbeugenden Hochwasserschutz stellen.

ZILE-Richtlinie

In der Zeit vom 13.7. - 22.7.2015 fanden Info-Veranstaltungen zur neuen ZILE-Richtlinie seitens der Geschäftsstellen für die Kommunen, Planungsbüros und weitere Interessierte statt. Die Anlagen sind in den Terminen vorgestellt und thematisiert worden.

Vergabevermerk

Das Vergabeverfahren schreibt eine lückenlose Dokumentation in Form eines Vergabevermerks vor (§ 8 VgV, § 20 VOB/A, § 20 VOL/A). Ein Vergabevermerk ist von Beginn an laufend zu erstellen. Ein lückenloser Vergabevermerk hilft Rückfragen oder gar Beanstandungen zu vermeiden. Um den Begünstigten außerhalb von § 98 GWB hier zu unterstützen, wurden Formulare zur Erstellung eines Vergabevermerks für eine beschränkte Ausschreibung oder eine freihändige Vergabe von Bauleistungen oder für Liefer- und Dienstleistungen entwickelt. Die Formulare stellen eine Hilfestellung für die Begünstigten dar.

Region Weser-Ems

Weiterführende Links

"Richtlinie über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung - ZILE -"

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